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Aufatmen im Handwerk: Meistertitel bleibt

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Aufatmen im Handwerk: Meistertitel bleibt

Aufatmen im Handwerk: Meistertitel bleibt
Foto: Fotolia/auremar

Der Rat der Europäischen Union hat seine allgemeine Ausrichtung zum EU-Dienstleistungspaket beschlossen.

„Dass die Rolle der Mitgliedsstaaten im Vergleich zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag gestärkt wird, lässt uns aufatmen“, kommentierte Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold. Die von der Kommission im Januar vorgestellte Initiative wertete das Handwerk noch als Angriff auf die Meisterpflicht, sah sie doch vor, neue und veränderte Berufsreglementierungen künftig anhand eines umfassenden Kriterienkatalogs zu überprüfen.

Es wird weiter so verfahren wie bisher

„Das nun vom Rat der Europäischen Union verabschiedete Papier hingegen stärkt die Mitgliedsstaaten, indem es ihnen weiterhin erlaubt, selbst über Berufsreglementierungen zu entscheiden“, sagte Reichhold. Was bedeutet, dass Deutschland in Sachen Meisterpflicht weiter so verfahren kann wie bislang. „Wir müssen unsere Regelungen also nicht auf das niedrigste europäische Niveau herunterfahren, sondern können unseren national konsentierten Qualitätsstandard aufrechterhalten“, so Reichhold weiter.

Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer ist zweckmäßig

Auf Druck der Bundesregierung wurde ausdrücklich aufgenommen, dass die Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer als zweckmäßig erachtet werden kann. Außerdem sollen technische Anpassungen an Ausbildungsinhalte keiner Verhältnismäßigkeitsprüfung bedürfen. „Gut so, denn dies hätte die Einführung neuer Inhalte in die Meisterprüfungsverordnungen, zum Beispiel im Zuge der Digitalisierung, sehr viel schwerer gemacht“, bringt Reichhold seine Erleichterung zum Ausdruck.

Weitere Verhandlungen mit dem Europaparlament

Mit dem heute verabschiedeten Papier geht der Rat nun in die Verhandlungen mit dem Europaparlament. Das Handwerk wird das Papier im weiteren Prozess in engem Kontakt mit Ministerien und Abgeordneten unterstützen. Reichhold: „Wir stehen zu Europa und zum Binnenmarkt. Wer qualifiziert ist, kann sich schon heute im zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen. Dazu bedarf es keiner weiteren Deregulierung.“

Quelle: Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

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