Die Frage um die Erstattung von Fahrkosten bietet immer wieder Raum für Streitigkeiten. Handelt es sich um eine lange Fahrzeit, sind die Kosten dementsprechend hoch und der Kunde ärgert sich. Ist die Fahrstrecke dagegen kurz ärgert sich der Kunde, dass ihm etwas in Rechnung gestellt wird.
- 1. Raus damit: Frühzeitig Vereinbarungen über Fahrkostenerstattung treffen.
- 2. Mit offenen Karten spielen: Verstecken Sie ihre Forderungen nicht in den AGBs oder sonst in irgendeiner Form im Kleingedruckten. Kommunizieren Sie diese offen. Nur so können Sie verhindern, dass der Kunde diese anfechten kann.
- 3. Angemessen: Ob die Abrechnung über eine Kombination aus Fahrzeugkosten und Fahrzeiten, kilometergenau oder als gestaffelte Pauschale erfolgt bleibt Ihnen überlassen. Wichtig ist jedoch, dass die Kosten nicht über dem ortsüblichen Satz liegen. In diesem Falle können sie vom Gericht abgelehnt werden. Außerdem sollten Sie sich daran orientieren, was der Kunde gewohnt ist und was er akzeptiert.
- 4. Nehmen Sie es genau: Koppeln Sie mehrere Kundentermine, so müssen die Fahrkosten in jedem Fall genau aufgeteilt werden. Kunde 1 zahlt dann die Strecke vom Betrieb bis zu Kunde 1, Kunde 2 dann folglich die Strecke von Kunde 1 zu Kunde 2 und so weiter.
- 5. Fingerspitzengefühl zeigen: Entscheiden Sie je nach Situation wie beharrlich Sie ihre Forderungen vertreten. Betonen Sie, dass ihre Forderungen ortsüblich und berechtigt sind. (Foto: © Schlierner – Fotolia.com)
http://bit.ly/VzKR2U
Teilen: