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Markt im Umbruch

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Markt im Umbruch

Groß war das Interesse an der Delegiertenversammlung der Stuckateure im Stuttgarter Steigenberger Hotel: Der Tagungssaal war am 15. Januar 2016 bis auf den letzten Platz besetzt.

Einen „Markt im Umbruch“ sieht Oskar Vogel, Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstages: „42,5 Prozent aller Handwerksbetriebe in Deutschland sind Solo-Betriebe, davon entfallen auf Baden-Württemberg 56.000 Betriebe, Tendenz weiter steigend. Zum Vergleich: 1995 lag die Zahl der Ein-Mann-Betriebe deutschlandweit noch bei 14,5 Prozent.“ Aus diesen Zahlen liest Vogel eine steigende Gefahr von Scheinselbstständigkeit und Altersarmut heraus. Alarmierend: Rund ein Viertel aller Selbstständigen, einschließlich der Handwerksberufe, verdienen weniger als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro/Stunde. Vogel stellte die Frage, wie die Solo-Selbstständigen in die Kammern zu integrieren seien. Er schlägt besondere Beratung- und Qualifizierungsmaßnahmen vor, die Vernetzung unter den Solo-Selbständigen müsse durch eine Online-Plattform unterstützt werden, zusätzlich sollten bei bürokratischen Fragen Hilfsangebote gemacht werden.

„Darf jeder ein Handwerk ausüben, wie er mag?“, fragten Christian Huber und Susanne Reichl von der Bauinnung Regensburg in ihrem Vortrag.
Die Frage ist leider nicht nur rhetorisch gestellt. Eigentlich muss jeder, der ein zulassungspflichtiges Handwerk ausübt, wie Maler oder Stuckateure, in die Handwerksrolle eingetragen sein. Dem ist aber häufig nicht so. Was kann ein ehrlicher Handwerksbetrieb gegen einen nicht eingetragenen Betrieb unternehmen, wenn dieser Tätigkeiten ausführt, die handwerksrechtlich einem zulassungspflichtigen Handwerk vorbehalten sind? „Unterlassungsansprüche geltend machen“, rät Susanne Reichl. Denn dieses Verhalten sei ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht, wobei ein Verschulden des nichteingetragenen Betriebes nicht erforderlich sei. Allerdings, schränkt die Syndika der Bauinnung Regensburg ein, sei mit dem Ahnden eines Verstoßes gegen Wettbewerbsrecht auch Einiges an Aufwand und Zeit verbunden. Einfacher, als selbst gegen den Betrieb vorzugehen, sei es daher, Verstöße an die zuständige Innung zu melden. Diese kümmert sich dann um den weiteren Ablauf. Um aktiv werden zu können, reiche der Innung der Hinweis, wo solche Tätigkeiten beworben oder ausgeführt werden. Die Bauinnung Regensburg konnte seit 2012 151 Abmahnverfahren erfolgreich abschließen. Neben den Abmahnverfahren meldet die Bauinnung Regensburg Betriebe an die Sozialkasse (SOKA) Bau. Denn durch die Nichtteilnahme am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft spart sich ein Betrieb – im Vergleich zum eingetragenen Unternehmer- einen Betrag in Höhe von etwa zehn Prozent der Bruttolohnsumme.
Der Deutsche Meister der Stuckateure, Niklas Grobert vom Ausbildungsbetrieb Wolfgang Oschger, wurde auf der Delegiertenversammlung ebenso geehrt, wie die Unternehmer des Jahres, Petra Hauser-Besemer und Christina Besemer von der Firma „Besemer Ausbau und Fassade“ aus Kohlberg im Landkreis Esslingen.
Andreas Ehrfeld
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