Eine ausreichende Sorgfalt bei der Ermittlung von Rissursachen und achtsame Untergrundprüfung sind die Voraussetzungen für Auswahl und Anwendung des richtigen Instandsetzungsverfahrens.
Putzrisse beurteilt man anhand ihres Verlaufs, ihrer Verteilung, ihrer Breite und Tiefe, ihres Versatzes – parallel oder senkrecht – zur Bauteiloberfläche, ihres Alters sowie der künftig zu erwartenden Bewegung. Die Unterteilung der Risse erfolgt in Rissgruppen: Sack-, Schrumpf-, Fett-, Kerb-, Fugen-, Deckenschub- und Schwindrisse.
Risse entstehen immer dann, wenn durch Feuchtigkeits- oder Temperatureinwirkung bzw. Einflüsse mechanischer Art die Formänderung des Bauwerks gestört wird. Man unterteilt in putzbedingte, putzgrundbedingte oder bauwerksbedingte Risse.
Putzbedingte Risse, auch als ruhende Risse bezeichnet, sind Risse, die sich nur in der eigentlichen Putzbeschichtung befinden. Sowohl in der gesamten Schicht, als auch nur in der Oberfläche.
Putzgrundbedingte Risse, sogenannte Fugen- und Kerbrisse, gehen vom Putzträger selbst aus. Bedingt durch Formveränderung, Spannungen oder von Stoß- und Lagerfugen.
Bauwerksbedingte Risse sind baudynamische Risse, die waagerecht und senkrecht verlaufen können. Sie haben ihren Ursprung in der Setzung und Bewegung des Bauwerks.
Risse im Außenputz mit einer Rissbreite bis 0,1 mm bei glatter Putzstruktur und bis 0,2 Millimeter bei Strukturputzen bis Körnung ≥ 3 Millimeter, stellen keinen optischen Mangel dar. Es sei denn, die Rissflanken sind verschmutzt und dadurch sichtbar. Das ist besonders der Fall, wenn dadurch die technische Funktion eingeschränkt ist und ggf. der Putzträger durchfeuchtet wird oder mit einer weiteren Ausweitung des Risses zu rechnen ist. Dann müssen die Risse saniert werden. Um den richtigen Sanierungsansatz zu finden, sind Risse zu klassifizieren und es ist festzustellen, ob es sich um ruhende Risse handelt oder ob es ggf. noch Rissveränderungen nach der Sanierungsmaßnahme geben kann. Hierbei helfen Merkblätter, z. B. WTA Merkblatt 2–4, Ausgabe 08.2014/D oder die BFS Merkblätter Nr. 19, „Risse in Außenputzen, Beschichtungen und Armierungen“ sowie Nr. 19.1. „Risse in unverputztem und verputztem Mauerwerk, in Gipskartonplatten und ähnlichen Stoffen auf Unterkonstruktionen. Ursache und Bearbeitungsmöglichkeiten“.
Zwei Verfahren
Die Risssanierung selbst unterscheidet zwei Verfahren: Das Verfahren der Einzelrisssanierung E1-E6 und die Flächeninstandsetzung F1-F8 (s. WTA Merkblatt). Für die richtige Wahl der Instandsetzungsmaßnahme sollte u. U. ein Berater des Beschichtungsherstellers hinzugezogen werden.
Teilen: