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Anforderungen an Schutzgerüste

Zeitgemäßer Gerüstbau Teil 10
Anforderungen an Schutzgerüste

Teil 10: Schutzgerüste lassen sich entsprechend ihrer Funktion in Fanggerüste, Dachfanggerüste, Schutzdächer und Arbeitsgerüste mit Bekleidung einteilen. Welchen Anforderungen müssen sie gerecht werden?

Kann bei Arbeiten auf horizontalen und geneigten Dachflächen aus Gründen des Bauablaufes kein Seitenschutz verwendet werden, sind Schutzgerüste zu errichten. Diese sichern als Fang- oder Dachfanggerüst Personen gegen tieferen Absturz oder dienen als Schutzdach bzw. Arbeitsgerüst mit Bekleidung, um Personen, Maschinen, Geräte und anderes gegen herabfallende Gegenstände zu schützen. Entsprechend ihrer Funktion werden Schutzgerüste in vier verschiedene Typen eingeteilt: Fanggerüste, Dachfanggerüste, Schutzdächer und Arbeitsgerüste mit Bekleidung. Die Anforderungen an Schutzgerüste sind in der sogenannten „Restnorm“ DIN 4420–1 geregelt. Handelt es sich um eine Kombination aus Arbeits- und Schutzgerüst, gelten die Regelungen der Normen DIN EN 12810 und DIN EN 12811. Nachfolgend sollen Fanggerüste und speziell Dachfanggerüste näher erläutert werden. Hier liegt das Augenmerk unter anderem auf der Auffangfläche und der möglichen Absturzhöhe.

Fanggerüste
Fanggerüste sind Einrichtungen, die Personen gegen tieferen Absturz von horizontalen beziehungsweise geneigten Arbeitsebenen bis 20 Grad sichern. Bei Fanggerüsten aus Systemgerüstbauteilen darf der senkrechte Abstand zwischen Absturzkante und Belagfläche 2,00 Meter nicht übersteigen. Horizontal wird der Abstand zwischen Fanggerüstbelag und Bauwerk auf maximal 30 Zentimeter begrenzt. Die Belagbreite sowie der Abstand zwischen Innenkante Seitenschutz und der Absturzkante müssen mindestens 90 Zentimeter betragen. Maßgebend für diese Abstände ist die tatsächlich nutzbare Fangbreite der Belagfläche. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, gehört an die Absturzkante ein Seitenschutz. Wird als Fassadengerüst ein Systemgerüst der Systembreitenklasse SW06 eingesetzt, ist das Gerüst in der Fanglage durch Bauteile wie Konsolen auf mindestens 90 Zentimeter zu verbreitern. Aufgrund dieser hinreichenden Breite zum Auffangen einer abstürzenden Person genügt in der Regel ein dreiteiliger Seitenschutz mit einer Mindesthöhe von 95 Zentimetern.
Bei Dächern mit einer Neigung von über 20 Grad bis 60 Grad sind Dachfanggerüste notwendig, um Personen gegen tieferen Absturz zu sichern. Bei einem Dachfanggerüst darf die oberste Lage – die Fanglage – höchstens 1,50 Meter unterhalb der Absturzkante liegen. Für die Mindestbreite der Fanglage gilt die Breitenklasse W06, der Belag muss also mindestens 60 Zentimeter breit sein. Der maximale Wandabstand zwischen Fanglage und Bauwerk wird auch hier auf maximal 30 Zentimeter begrenzt.
Um eine abrutschende Person sicher aufzufangen, ist der Seitenschutz zu einer Schutzwand zu erweitern. Diese wird im Allgemeinen mittels Netzen oder Drahtgeflecht ausgeführt. Maximale Maschenweite: 100 Millimeter. Der Überstand der Schutzwand, bezogen auf die Absturzkante, ergibt sich aus der Formel 1,50 Meter abzüglich des Abstands der Schutzwand von der Absturzkante (mindestens 70 Zentimeter). Bei zwei Meter hohen Schutzwänden und einem Schutzwandabstand von 70 Zentimetern darf der Belag nicht tiefer als 1,20 Meter unter der Absturzkante liegen.
Montage
Fang- und Dachfanggerüste müssen den zu schützenden Bereich, bezogen auf die Absturzkante, seitlich um mindestens 1,00 Meter überragen. Es bietet sich an, das Gerüst an den Traufseiten zu überbauen und an den Giebelseiten einzupassen. Mit dem sogenannten „Anlegen“ von Geländern wird das Gerüst auf den Gebäudegrundriss abgestimmt. Dies ermöglicht, einen Längenausgleich auch ohne Messaufwand zu erkennen. Wird ein Schutzgerüst um eine Bauwerksecke herumgeführt, müssen der Belag des Arbeitsgerüsts und die Schutzeinrichtung ebenfalls in voller Breite um die Ecke herumgeführt werden.
Passende Länge
Ein möglicher Längenausgleich kann in der Mitte eines Gerüsts und an der Ge- rüstecke unabhängig von den Feldlängen erfolgen. Bei einer Variante wird das Gerüst von links und rechts angelegt, mit dem Passfeld ungefähr in der Mitte des Gerüsts. Im Passfeld kommen Stahlbohlen oder Gerüstdielen als Boden sowie teleskopierbare Geländer als Seitenschutz zum Einsatz. Bei einem Längenausgleich an der Gerüstecke wird die Gerüstscheibe mit dem Passfeld in der Höhe um eine Belagstärke versetzt aufgebaut. Der Boden des Passfeldes hängt dabei auf einer Seite im Stellrahmen und liegt auf der anderen Seite auf dem Boden der zweiten Gerüstscheibe auf.
Sicher um die Ecke
Da ordnungsgemäß ausgebildete Ecken ein wesentlicher Beitrag zur Arbeitssicherheit sind, sollte ihnen ebenfalls besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Bei Innen- wie Außenecken von Gebäuden werden die Rahmen im Eckbereich für einen spaltfreien Übergang überstehend versetzt. Im überstehenden Feld ist der Seitenschutz aus entsprechend langem Bordbrett und teleskopierbarem Geländer zu montieren. Die nebeneinander stehenden Rahmenstiele werden mit einer Drehkupplung in der Knotenblechaussparung verbunden. Bei Außenecken mit umlaufendem Konsolgang empfiehlt es sich, die Ecke mit einer schwenkbaren Konsole und einem Eckbelag zu bauen.
Die Fanglage
Nach dem Aufbau des Gerüsts und der ordnungsgemäßen Eckumbauung geht es an den Ausbau der Fanglage. Hierfür werden im Normalfall Konsolen benutzt. Je nach Anforderungen bieten Systemgerüsthersteller wie Layher verschiedene Varianten an. So gibt es unter anderem die Konsole 0,73 Meter sowie die Konsole 0,73 Meter verstärkt. Während die reguläre Konsole in Schutzgerüsten durch eine Quer-Diagonale abzustützen ist, kann bei der verstärkten Konsole auf das Anbringen einer Querdiagonale verzichtet werden. 19 Zentimeter breite Gerüstböden eignen sich zudem ideal für das Schließen zwischen Hauptbelag und Konsolbelag. Werden Konsolen zur Verbreiterung eingebaut, sind auch die Konsolböden gegen unbeabsichtigtes Abheben zu sichern.

Praxisplus

Bei Schutznetzen ist darauf zu achten, dass nur geprüfte Netze verwendet werden dürfen. Die Prüffäden müssen jedes Jahr kontrolliert werden. Die Schutznetze werden auf Gerüstbodenhöhe und zwei Meter über Gerüstbodenhöhe per Gurtschnellverschluss alle 750 Millimeter an einem Gerüstrohr oder Geländer befestigt.
Weitere Informationen zum Unternehmen und den vielseitig einsetzbaren Gerüstsystemen aus dem Hause Layher auf der Homepage oder auf YouTube.
Wilhelm Layher GmbH & Co.
Ochsenbacher Str. 56
74363 Güglingen-Eibensbach
Tel.: (07135) 70-0/Fax: -265
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