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Wachsendes Problem

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Wachsendes Problem

Wachsendes Problem
Foto: PPG Coatings Deutschland GmbH
Seit einigen Jahren beklagen Hausbesitzer vermehrt optische Beeinträchtigungen deckend weiß beschichteter Dachunterstände aus Holz, infolge einer Besiedelung der Oberflächen durch Schimmelpilze, mit der die gesamte Farben- und Lackbranche in Deutschland umzugehen hat.

Frank Heimann

Für die Ansiedelung und Vermehrung von Mikroorganismen ist Feuchtigkeit entscheident. Sie entsteht an Dachunterständen durch witterungsabhängige, ortsspezifisch äußere Einflüsse und durch Tauwasserbildung. Frank Heimann, Technischer Leiter der PPG Coatings Deutschland GmbH, empfiehlt eine offensive Information der Hausbesitzer durch den Auftragnehmer.
Konstruktionen mit hölzernen Unterschalungen bei Dachunterständen, Carports und Vordächern aus Holzwerkstoffen und aufgelegten Dachdeckungen unterliegen bei sinkenden Außentemperaturen einer erheblichen Abkühlung. In Verbindung mit dem geringen Wärmespeichervermögen derartiger Bauteile führt dies häufig zu Tauwasserausfall, sodass in der Folge die im oberflächennahen Bereich feuchtegesättigten Bauteile tagsüber nicht ausreichend schnell austrocknen und es ggfs. zu einer dauerhaften Feuchtigkeitsanreicherung kommt. Möglich sind Feuchtigkeitsprobleme auch dort, wo Konvektionsströme zu verzeichnen sind. Aus Fenstern, Entlüftungen oder Undichtigkeiten in der Gebäudehülle dringt warme, feuchte, mit Schimmelsporen angereicherte Raumluft nach außen und die enthaltene Feuchtigkeit kondensiert an dem kühlen Dachunterstand. So entsteht ein wachstumsbegünstigendes Mikroklima.
Gefördert wird der Schimmelpilzbefall insbesondere von veränderten Umwelteinflüssen durch Überdüngung landwirtschaftlicher Nutzflächen, Zunahme der Feinstaubbelastung sowie von Bioaerosolen, die heute über die Luft den sehr genügsamen Schimmelpilzen zugetragen und von diesen als Nährstoff genutzt werden. Immer wärmere Winter und feuchtere Sommermonate sowie eine höhere Kohlendioxid-Konzentration bei gleichzeitig reduziertem Gehalt an Schwefeldioxid (saurer Regen) sind wachstumsbegünstigende Faktoren für Mikroorganismen.
Wichtige Parameter
Aber – und das sollte nicht vergessen werden – auch der Planer und das Handwerk leisten ihren Beitrag zum zunehmend auftretenden Schimmelpilzbefall auf Holzbekleidungen im Außenbereich. Als wichtigste Parameter sind anzusehen:
  • mangelhafter konstruktiver Holzschutz, den meist der Planer zu verantworten hat,
  • keine oder nur ungenügende anstrichtechnische Holzschutzmaßnahmen,
  • der Einsatz von minderwertigen/ungeeigneten Holzqualitäten,
  • der Einsatz von zu feuchtem Holz,
  • fehlende Grundierung mit Bläueschutzmittel,
  • die fehlerhafte Auswahl bzw. der Einsatz von Beschichtungsstoffen ohne Filmkonservierung,
  • nicht korrekt ausgeführte Wärmedämmungen, mangelhafte Dampfsperren, nicht dichte Anschlüsse der Dampfsperren.
Wird ein Maler gerufen, um Dachunterstände aus Holz zu beschichten oder eine Sanierung vorhandener, mit Schimmelpilzen befallener Flächen vorzunehmen, so ist ihm dringend anzuraten, den Auftraggeber schriftlich über das Problemfeld Dachunterstand zu informieren sowie zwingend einen Beschichtungsstoff mit vorbeugendem Filmschutz einzusetzen.
Der Auftraggeber (Bauherr) schließt mit dem Auftragnehmer (Maler) einen sogenannten Werkvertrag ab, laut dem der Auftragnehmer eine erfolgreiche Herstellung seiner Leistung und ein dauerhaft funktionsfähiges Werk schuldet.
Schimmel ist Gewährsmangel
Da der Auftraggeber keine Schimmelpilze „bestellt“ hat, kommt es leicht zu Streitigkeiten darüber, ob das Werk trotz dieser optischen Erscheinung erfolgreich und mangelfrei hergestellt wurde. Nach aktueller Rechtsauffassung ist ein Schimmelpilzbefall innerhalb der Gewährleistungszeit kein unvorhersehbares Naturereignis, welches als höhere Gewalt vom Auftraggeber hingenommen werden muss. Er wird als Mangel bewertet. Dabei wird davon ausgegangen, dass ein Maler aufgrund seiner Ausbildung und der damit erworbenen Fachkenntnis das Befallsrisiko einschätzen und mögliche vorbeugende Maßnahmen ergreifen kann. Ein Schimmelpilzbefall ist vom Auftraggeber also nicht hinzunehmen. Aus rechtlicher Sicht besteht damit eine Aufklärungsverpflichtung des Auftragnehmers. Er hat aufgrund seines Fachwissens den Auftraggeber darüber zu informieren, wenn nach seiner Einschätzung ein Schimmelpilzbefall innerhalb der Gewährleistungszeit nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Für den ausführenden Maler gilt: Da er in der Regel keinen Einfluss auf die baulichen, konstruktiven Gegebenheiten und auf die vorhandenen Holzqualitäten, geschweige denn auf Klima und Umweltbelastungen nehmen kann, sollte er den Auftraggeber stets im Vorfeld darüber informieren, dass sich ein Schimmelpilzbefall an Dachunterständen innerhalb der Gewährleistungszeit nie ausschliessen lässt. Weiter sind in diesem Anwendungsbereich nur solche Beschichtungsstoffe einzusetzen, die einen Filmschutz enthalten und somit die Beschichtungsoberfläche temporär vor der Ansiedelung von Mikroorganismen schützen. Hierzu bietet PPG Coatings mit den Produkten Gori 88 Compact Holzfarbe, Gori 99 Holzfassadenfarbe, Sigmalan Wetterschutzfarbe sowie Sigma Amarol mit Power Tech 3 perfekte Lösungen an. Der richtige, filmgeschützte Beschichtungsstoff sowie eine umfassende und richtig dokumentierte Aufklärung stellen Stand heute den bestmöglichen Schutz für den Fachbetrieb gegen Mängelansprüche seitens des Auftraggebers innerhalb des Gewährleistungszeitraumes dar.
Regelgerecht beschichten
Für die Beschichtung von Holz und Holzwerkstoffen im Außenbereich gelten die ATV DIN 18363 „Maler- und Lackiererarbeiten“ sowie das BFS-Merkblatt Nr. 18 „Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen im Außenbereich“. Erstbeschichtung auf Holz- und Holzwerkstoffen sind laut DIN 18363 Abschnitt 3.2.2 auf Bauteilen aus Nadelholz im Außenbereich mit einer Grundbeschichtung nach DIN EN 152 zum Schutz vor holzverfärbenden Pilzen (Bläueschutz) mit zugelassenen Holzschutzmitteln gemäß Biozidprodukteverordnung auszuführen. Ferner ist eine Grund-, eine Zwischen- und eine Schlussbeschichtung mit einem filmkonservierten Beschichtungsstoff auszuführen.
Erstbeschichtungen auf nicht maßhaltigen und begrenzt maßhaltigen Bauteilen aus Holz erhalten vor der Montage mindestens eine allseitige Grundbeschichtung und nach der Montage eine Zwischen- und eine Schlussbeschichtung. Bei Nut-und-Feder- Verbretterungen ist grundsätzlich vor der Montage die Grundbeschichtung und eine allseitige Zwischenbeschichtung im Farbton der Schlussbeschichtung auszuführen, um ein optisch gleichmäßiges Erscheinungsbild im Nut- und Federbereich zu erreichen.
Bei Überholungsbeschichtungen erhalten freigelegte Holzteile eine Grundbeschichtung, falls erforderlich mit bläuewidrigen Eigenschaften und ein bis zwei Zwischenbeschichtungen (stellenweise oder ganzflächig – nach Zustand der Altbeschichtung). Es wird eine ganzflächige Schlussbeschichtung ausgeführt. Bei dauerhaft Kondenswasser belasteten Holzbekleidungen wird der Einsatz von Zwischen- und Schlussbeschichtungen mit Filmschutz empfohlen.
Ist mikrobieller Befall bereits erkennbar, so muss dieser durch Abwaschen mit einem bioziden Reinigungsmittel oder auch Chlorbleichlauge etc. entfernt werden. Alle gereinigten Flächen sollten zusätzlich vorgegebenen Einwirkzeit mit Wasser nachgewaschen werden. Vor Aufnahme der Beschichtungsarbeiten ist die Holzfeuchtigkeit zu prüfen. Sie sollte 15 Prozent nicht überschreiten. Besonders zu berechnende Leistungen in sind das Entfernen von Algen- und Pilzbefall, das biozide Vorbehandeln bei bestehendem mikrobiologischem Bewuchs sowie weitere Leistungen zum Schutz der Oberfläche vor Algen- und Pilzbefall.
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