Seit dem 1. Juni 2017 dürfen gefährliche Stoffe und Gemische in Europa nur noch verkauft werden, wenn sie der CLP-Verordnung entsprechen. Darauf weist die Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hin.
Die europäische CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen. Mit dem Stichtag endet die letzte Übergangsregelung. Es dürfen nur noch Gemische wie beispielsweise Haushaltsreiniger, Lösemittel oder Bauchemikalien verkauft werden, die nach der CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet sind. Die neue Kennzeichnung lässt sich auf den ersten Blick an Farbe und Form der Piktogramme erkennen. Die CLP-Piktogramme sind rautenförmig mit einem schwarzen Symbol und rotem Rahmen. Sie ersetzen die nicht mehr zulässigen schwarzen Symbole auf orangenem Quadrat. Kunden sollten Produkte mit „alter“ Kennzeichnung nach dem 1. Juni 2017 zurückweisen.
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