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Aussagen entschärft

Das Umweltbundesamt beleuchtet jetzt HBCD sachlich.
Aussagen entschärft

Der Ausstieg der IVH-Hersteller von Styropordämmplatten aus der Verwendung des Flammschutzmittels HBCD bis Mitte 2014 ist beschlossene Sache – ein Jahr vor dem REACh-Verbotstermin 21. August 2015. Europaweit nehmen die IVH-Mitglieder damit eine Vorreiterrolle ein. Mit Bekanntmachung der POP-Listung von HBCD in 2013 hatte das Umweltbundesamt in seiner Presseerklärung eine Empfehlung hinsichtlich der Verwendung von Dämmplatten ausgesprochen, die zu Fehlinterpretationen führte. Nun veröffentlichte das UBA eine Broschüre zum Thema, die ausführlich darstellt, wie HBCD bezüglich Entsorgung und Umweltfragen zu bewerten ist.

Darin steht, dass HBCD nach der CLP-Verordnung als nicht toxisch für den Menschen gilt. Wer in einem Haus mit HBCD-haltigen Dämmstoffen wohnt, hat bei fachgerechter Anwendung keine negativen Effekte auf seine Gesundheit zu befürchten.
Die POP-Verordnung stellt in Zukunft strikte Anforderungen an die Zerstörung des Stoffes bei der Entsorgung. Die thermische Verwertung ist laut Broschüre dabei das probate Mittel der Wahl. In Deutschland ist die thermische Verwertung von Polystyrol-Dämmstoffen schon seit Jahren der absolute Regelfall. Daher können wir auch in diesem Fall von einer Vorreiterrolle der deutschen EPS-Dämmstoffindustrie sprechen.
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