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Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) war am 18. August ein Jahr in Kraft. Die befürchtete Klagewelle ist ausgeblieben. Bundesweit schätzt man etwa 1.000 Klagen, aber es gibt keine offizielle Statistik. Allgemein herrscht noch Unsicherheit im Umgang mit dem Gesetz. Reiner Löffler vom Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz: „Das liegt an den oft undeutlichen Formulierungen, unbestimmten Rechtsbegriffen und unklaren Rechtsfolgen.“ Bei der allgemeinen Rechtsstelle des Verbandes liefen zwar bisher nur wenige Einzelfälle auf, doch „man kann keine Entwarnung geben. Je nachdem wie die Rechtsprechung jetzt weitergeht, kann die Lawine durchaus noch kommen.“ Insgesamt sind kleine Unternehmen meist uninformiert und bieten AGG-Hoppern und Abmahnvereinen eine große Angriffsfläche.

Bei Einstellungsverfahren können die meisten Fehler passieren. Jede Anzeige muss neutral ausgeschrieben werden. Das gilt für Geschlecht, Alter und sonstige Formulierungen, die auf eine Diskriminierung im Hinblick auf die Benachteiligungsgründe des AGG hindeuten könnten. Man sollte Formulierungen wie „aussagefähige Bewerbungsunterlagen“ nutzen. Einstellungsgespräche sollten nie mit dem Bewerber allein geführt werden. Dabei ist gleichzeitig sicherzustellen, dass die Anforderungen der Position auch bei jedem Bewerber abgefragt werden. Fragen darf man nach Schulnoten, fachlicher Qualifikation, Berufserfahrung, Eignung für die konkrete Tätigkeit. Nicht fragen darf man nach Schwangerschaft, religiösem Bekenntnis, HIV-Infektion oder einer (Schwer-)behinderung. Gewarnt sei auch vor sogenannten AGG-Hoppern. Das sind Scheinbewerber, die nur darauf aus sind, aus vermeintlichen Diskriminierungen in Stellenanzeigen einen finanziellen Vorteil zu ziehen.
Auf seiner Internetseite hält der Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz für Innungsmitglieder ein Merkblatt zum Allgemeinen Gleichstellungsgesetz als Download-Angebot bereit. Einige Versicherungen haben sich des Themas angenommen und bieten Policen gegen die Haftungsansprüche aus dem AGG oder auch sogenannte AGG-Rechtsschutzversicherungen.
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