Startseite » News »

Scheinheilig?

News
Scheinheilig?

Wer die Bekenntnisse der Politik zum Handwerk noch im Ohr hat und auch nur einen Deut daran glaubte, der weiß heute, dass Vieles nicht mehr war als heiße Luft oder, noch viel drastischer ausgedrückt, gewürfelte Scheiße.

In Baden-Württemberg brüstet man sich lautstark damit, den Mittelstand zu fördern. Gerne weist man die Mittelständler aber auch auf ihre Verantwortung der Jugend gegenüber hin und erwartet Massen von Ausbildungsplätzen. Fordern und Geben scheint im Ungleichgewicht zu sein und es drängt sich mit Blick auf die Landesregierung der Eindruck von Scheinheiligkeit auf: Sicherlich sehr interessant ist es für Handwerker, wenn sie realisieren, wie beispielsweise die Vergabe eines Ministeriumsneubaus geplant ist – der nämlich soll an einen Generalunternehmer gehen. Der Hauptgeschäftsführer des baden-württembergischen Handwerkstages BWHT, Hartmut Richter, äußert sich zu der wenig mittelstandsfreundlichen Vorgehensweise so: „Wie schon bei der Landesmesse werden die Betriebe des Handwerks keine faire Chance haben, dabei zu sein.“
Hartmut Richter erinnerte daran, dass nach den im Mittelstandsförderungsgesetz festgelegten Richtlinien alle Aufträge, die zur Erfüllung öffentlicher Aufträge erteilt werden – also aus Steuermitteln finanziert – mittelstandsgerecht ausgeschrieben werden müssen. In dem Gesetz sei die Vergabe in Fach- und Teillosen festgeschrieben, die zudem vom Umfang her so gestaltet sein sollen, dass sich auch kleine und mittlere Unternehmen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit um Aufträge bewerben können. Kleine und mittlere Handwerksbetriebe müssten die Möglichkeit haben, als Bieter zum Zuge zu kommen und nicht nur als nachrangige Subunternehmer, forderte Hartmut Richter. Natürlich werde man auf der Ministeriumsbaustelle auch den kleinen Handwerksbetrieb antreffen: „Aber eben als Subunternehmer, der einen Auftrag nur dann bekommt, wenn er sich dem Preisdiktat des Generalunternehmens unterwirft.“ Die Politik könne nicht immer wieder an die gesellschaftliche Verpflichtung der kleinen Unternehmen – zum Beispiel immer wieder bei der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen – appellieren und gleichzeitig ihre Instrumente, mit denen sie eben diesen Unternehmen den Rücken stärken könnte, entgegen ihrer eigenen Programmatik dann in der Praxis nicht umsetzen.
Die Vergabe in einem Stück solle nach dem Willen des Gesetzgebers der Ausnahmefall sein. Hartmut Richter: „Aber das Regel- und Ausnahmeverhältnis hat sich längst gedreht.“ Er befürchte, dass das Land „mit dieser Ausschreibung seine Verpflichtungen aus dem Mittelstandsförderungsgesetz vollends ganz über Bord wirft.“
Bei den Wahlen werden die Stimmen des Mittelstandes gerne genommen. Den Regierenden in Bayern zeigten allerdings nicht wenige Handwerker, dass man sich an der Wahlurne auch einmal anders orientieren kann.
Produkt des Monats
Aktuelle Ausgabe
Titelbild Malerblatt 4
Ausgabe
4.2024
ABO

Malerblatt Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Malerblatt-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Malerblatt-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Malerblatt-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de