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Zahlreiche Neuerungen

Frühjahrstagung des TWU und der SV-Obleute
Zahlreiche Neuerungen

Zahlreiche Neuerungen
Die Teilnehmer der diesjährigen Frühjahrstagung in Kassel-Wilhelmshöhe. Foto: Susanne Sachsenmaier-Wahl

Auf der diesjährigen Frühjahrstagung des Ausschusses Technik Werkstoff Umwelt im Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (TWU) und der Sachverständigen-Obleute wurde zunächst über wichtige Änderungen berichtet, die das Sachverständigenwesen betreffen. So empfiehlt der Ausschuss, Spezialgebiete im Sachverständigenwesen über Schwerpunkte abzudecken, Teilgebietsbestellungen soll es nur für die Fahrzeuglackierer geben. Ein Sachverständiger soll maximal drei Schwerpunkte angeben können, Teilgebietsbestellungen und Schwerpunkte werden in einer bundeseinheitlichen Sachverständigendatenbank (https://www.svd-handwerk.de/suche.php) eingetragen, so dass der Suchende über Schlagworte bevorzugt die „Spezialisten“ im jeweiligen Handwerk findet.

Außerdem steht als wichtige Änderung die Novelle des JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) an, in dem Vergütungen für gerichtlich beauftragte Sachverständige geregelt werden. Hierzu wird aktuell eine Marktumfrage bei den Sachverständigen durchgeführt.

Das Anordnungsrecht des Auftraggebers im neuen Bauvertragsrecht bringt eine wichtige Neuerung mit sich: Wenn die Beteiligten sich nicht über die Vergütung zusätzlich angeordneter Leistungen einigen können, wird letztlich der ortsübliche Preis maßgeblich. Hierzu hat der Bundesverband auf Basis seiner „Grundlagen der Preisberechnung im Maler- und Lackiererhandwerk“ eine Zusammenstellung mit Zeitwerten für die gängigsten Leistungen vorbereitet, aus denen dann der ortsübliche Preis abgeleitet werden kann.

Beschichtungen (z. B. Heizölauffangwannenbeschichtungen) im Geltungsbereich der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) unterliegen (mengenabhängig) einer Fachbetriebspflicht. Der Plan, eine eigene Überwachungsgemeinschaft zu installieren, musste aufgegeben werden, da die Anforderungen an Prüfer in der Verordnung so hochgeschraubt wurden, dass sie nicht durch Personal im Maler- und Lackiererhandwerk abgedeckt werden können.

Berichtet wurde außerdem über Praxiserfahrungen mit neuen Produkten, so einer Kombination eines PUR-Wärmedämm-Verbundsystems mit Klettbefestigung von Putzträgerplatten, die mit Folien beklebt, statt beschichtet wurden.

Beim Arbeitsschutz standen jetzt neu geförderte temporäre Abdeckmaterialien („Malervlies“) im Blickpunkt, die mit neuen Prüfungen getestet wurden und ihre Rutschsicherheit auch bei der Benutzung von Leitern nachgewiesen haben. (http://www.bgbau.de/praev/arbeitsschutzpraemien/abdeckvlies)

Die Entwicklungen beim unglaublichen Einstufungsvorschlag nach CLP Verordnung (CLP steht für Classification, Labelling and Packaging, also für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) von Titandioxid als wahrscheinlich krebserzeugender Stoff beim Einatmen war Thema bei den Gefahrstoffen. Aktuell scheint es so, dass die massive Kritik am Einstufungsvorschlag eine erneute Bewertung in einer Fachkommission nach sich zieht, sodass mit einer kurzfristigen Einstufung nicht zu rechnen ist. Zum Asbestthema wurden im Frühjahr die Ergebnisse des nationalen Asbestdialogs auf der Seite des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) veröffentlicht. Die dortige vorsichtige Annäherung der Positionen aller Beteiligten wird Basis der künftigen Regelungen in der Gefahrstoffverordnung sein.

Dr. Oliver Nicolai

www.farbe.de

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