Mit dem neu eingeführten RAL Gütezeichen „barrierefrei“ können Rollstuhlfahrer oder ältere Menschen künftig erkennen, ob ein Gebäude in jeder Hinsicht frei von Hindernissen ist. Darüber hinaus dienen die strengen Prüfkriterien Architekten und Bauherren als Richtschnur für die Planung und Umsetzung eines barrierefreien Umfeldes. Die Bestimmungen wurden gemeinsam mit Behinderten und Senioren erarbeitet und sind daher entsprechend praxisnah.
Die Anforderungen für die Vergabe des Gütezeichens reichen von großen, beleuchteten Hausnummern über farblich abgesetzte Bodenbeläge und Wände bis hin zu umfangreichen Bestimmungen für sanitäre Einrichtungen. Hierzu zählen die Größe der Wandspiegel, die Höhe des Toilettensitzes oder auch die Wendefläche in der Dusche. Notrufanlagen müssen taktil und visuell gut auffindbar sowie mit akustischen und optischen Signalen ausgestattet sein. Als unabdingbar für die barrierefreie Erschließung von Gebäuden wird zudem ein Aufzug mit entsprechender Ausstattung erachtet.
http://bit.ly/PTDf9X
Teilen: