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Recycling von Dämmstoffabfällen

Dämmstoffe entsorgen
Recycling von Dämmstoffabfällen

Dämmstoffe entsorgen: Wärmedämmplatten mit dem Flammschutzmittel HBCD sind keine gefährlichen Abfälle und brauchen daher keine Sondergenehmigung für die Entsorgung. Die entsprechende Verordnung ist am 1. August 2017 in Kraft getreten. Grundsätzlich gilt aber ein Getrenntsammlungsgebot und ein Vermischungsverbot mit anderem Bauschutt.

Autorin: Serena Klein | Fotos: IVH

Die energetische Verwertung HBCD-haltiger Dämmstoffabfälle in thermischen Abfallbehandlungsanlagen und gemischt mit anderen Abfällen ist ein bewährter, sicherer und wirtschaftlicher Prozess: Polystyrolabfälle werden energetisch verwertet, das HBCD wird bei der Verbrennung in der Müllverbrennungsanlage vernichtet. Durch die Rückkehr zur alten Verfahrensweise, ergänzt durch eine angepasste Dokumentationspflicht, konnten die etablierten Wege der Ausschleusung und Zerstörung des HBCD wieder genutzt werden. Die gesamte Entsorgungskette – von der Baustelle über eventuelle Zwischenlager, zu Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen bis hin zur finalen thermischen Behandlung – muss seit 1. August 2017 mit Entsorgungsnachweisen sowie Begleit- und Übernahmescheinen genehmigt beziehungsweise dokumentiert werden.

Für Fachhandwerker wurde das Verfahren praxisgerecht stark vereinfacht. Die wesentlichen Nachweise werden durch die Entsorgungswirtschaft erbracht.

In der Praxis: Dämmstoffe entsorgen

Dämmstoffe entsorgen: 1.Schritt: Einordnung der Abfallarten. Grundsätzlich wird unterschieden in:

Monofraktion: Dämmstoffabfälle nahezu ohne Verunreinigungen

Gemischter Bauabfall: Dämmstoffabfälle mit größeren Anhaftungen von Putz und Kleber.

Monofraktionen HBCD-haltiger Dämmstoffabfälle müssen grundsätzlich auf der Baustelle in einem separaten Container gesammelt werden. Sie dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden. Um den unterschiedlichen Situationen vor Ort Rechnung zu tragen, sieht der Gesetzgeber jedoch Ausnahmen vor.

Werden reine HBCD-haltige Dämmstoffabfälle von einem zugelassenen Entsorger an der Baustelle abgeholt, erhält der Fachhandwerker einen Übernahmeschein. Die Abholung wird über den vom Dienstleister geführten elektronischen Sammelentsorgungsnachweis dokumentiert. Der Fachhandwerker erhält lediglich einen Übernahmeschein in Papierform. Diesen muss er bei seinen Unterlagen aufbewahren (Registerpflicht). Es entsteht kein weiterer Aufwand.

Auch ein Bringsystem ist möglich: Der Fachhandwerker befördert die Abfälle mit dem eigenem Fahrzeug ohne Entsorgungsnachweis und Begleitschein zu einer zugelassenen Sammelstelle. Die Annahme dort erfolgt durch einen vom Anlagenbetreiber geführten Sammelentsorgungsnachweis und einen Begleitschein. Im Beförderungsfeld des Begleitscheins hat der Anlagenbetreiber sich selbst einzutragen mit dem Zusatz „Selbstanlieferung“. Der Handwerker muss auf dem Übernahmeschein die Adresse der Baustelle eintragen, von der die Abfälle stammen.

Bei kleineren Mengen ist eine Zwischenlagerung auf dem Betriebsgelände des Fachhandwerkers zulässig. Vorschriften zur Zwischenlagerung von Abfällen sind mit der zuständigen Behörde vorab zu klären.

Alternatives Verwertungsverfahren

HBCD-haltige EPS-Abfälle können darüber hinaus auch bald vollständig recycelt werden. Ende 2017 fiel dafür in Amsterdam der Startschuss für das PolyStyreneLoop-Projekt, eine Demonstrationsanlage für das stoffliche Recycling von HBCD-haltigen EPS-Abfällen im industriellen Maßstab.

Zum Einsatz kommt dabei das sogenannte CreaSolv-Verfahren. Bei diesem Trennverfahren wird das Flammschutzmittel HBCD vom Polystyrol getrennt. Das ursprüngliche Styrol-Acrylat wird in hoher Qualität zurückgewonnen und kann dann zur Produktion von Rohstoffen für neue Dämmplatten verwendet werden. Zusätzlich wird das separierte Flammschutzmittel in einer gesonderten Anlage so aufbereitet, dass das enthaltene Brom zurückgewonnen wird.

Die innerhalb des PolyStyreneLoop zu errichtende Pilotanlage in Terneuzen in den Niederlanden wird über eine Recyclingkapazität von zunächst 3.000 Tonnen pro Jahr verfügen. Die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich Ende 2018, Anfang 2019.

Weitere Informationen:
polystyreneloop.org


PraxisPlus

Mit dem IVH kooperieren
55 Unternehmen und Verbände
aus 13 Ländern in dem zukunftsweisenden, europaweiten
Recyclingprojekt.

www.ivh.de

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