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Endlich schimmelfrei

Schimmel beeinträchtigt Gesundheit und Bausubstanz
Endlich schimmelfrei

Für Menschen wird der Befall mit Schimmel oft erst sichtbar, wenn dunkle Flecken auftauchen; dann kann er Bausubstanz und Gesundheit bereits beeinträchtigen. Ursachen können unbemerkte Haarrisse in Wasserleitungen, beschädigte Silikonfugen oder falsches Lüftungsverhalten sein.

Autor: Andreas Ehrfeld | Foto: Eberhard Schenk

Nahrung, Zeit und Feuchtigkeit – kommen diese drei Faktoren zusammen, bildet sich Schimmel. „Tapeten, Tapetenkleister und Dispersionsfarben sind dann für den Schimmel wie ein 3-Gänge-Menü“, sagt Eberhard Schenk, zertifizierter Bausachverständiger für Feuchte- und Schimmelschäden.

Schimmelarten

Sind Tapeten befallen gilt: Der Wandbelag muss weg. Ist auch der Putz in Mitleidenschaft gezogen, muss auch dieser in einer staubarmen Technik entfernt werden. „Mineralische Putze oder Kalkputze verzeihen deutlich mehr Lüftungsfehler als so mancher Wandanstrich mit Kunststoffbeimischung“, so das Urteil des Experten.

Unterschieden wird zwischen allergenem und toxischem Schimmel: Jener, der flugfähig ist, gilt als allergen und schädigt die Bronchien. Als Beispiel seien Schimmelausblühungen, die aufgrund von Kondenswasser entstehen, genannt. Toxischer Schimmel, der beispielsweise bei einem Wasserschaden entsteht, ist lungengängig.

Bleibt ein Wasserschaden längere Zeit unentdeckt, hat das Schimmelwachstum bereits im Estrich eingesetzt. Soll dann nachhaltig saniert werden, muss der Estrich komplett entfernt und neu verlegt werden. „Gemäß dem neuen Leitfaden des Umweltbundesamtes reicht eine Desinfektion des Schadens nicht aus, um als nachhaltige Sanierung zu gelten“, sagt Schenk. Auch totes Material sei schließlich allergenes Material. Als Kompromiss gelte die Randfugenabdichtung, bei der der Schimmel sozusagen „abgekapselt“ werde. Der Experte vergleicht diesen Kompromiss mit einem schlecht reparierten Unfallwagen: „Es ist eine Wunde, die bestehen bleibt.“ So manches Gegenmittel, etwa Chlor, sei schädlicher als der Befall selbst, warnt der Bau-Sachverständige für Feuchte- und Schimmelschäden. „Chlor ist in maximal einem Prozent aller Befälle angebracht.“ Ansonsten reichten häufig schon Gegenmittel auf Alkohol- oder Wasserstoffperoxid-Basis, sowie Sodalauge. Wichtig ist, dass nach der Schimmelbeseitigung auch eine Feinreinigung durchgeführt wird. Darunter wird das Entfernen von Staubnestern (etwa an Steckdosen) und die Reinigung der Oberkante der Türrahmen verstanden.

Problem Hausschwamm

Gibt es auch Schimmelschäden, die sich nicht mehr sanieren lassen? Der Experte verweist auf den „Echten Hausschwamm“, wenngleich dieser nur mit dem Schimmel verwandt ist. Seine Wirkung aber ist auf jeden Fall vergleichbar. Der Hausschwamm befällt bevorzugt verbautes Holz und benötigt ein stark feuchtes Milieu zum Wachsen. Vor allem in alten Fachwerkhäusern ist der Schwamm zu finden, er hat die Fähigkeit, mehrere Jahre ohne Feuchtigkeit auszukommen und kann sich auch im Mauerwerk festsetzen. Der Hausschwamm kann wandern, d.h. er zieht Sporen, gelangt dadurch auch in die Nachbargebäude. „Ein Haus, das mit dem echten Hausschwamm befallen war, gilt als nicht verkäuflich, niemand will eine Garantie dafür geben, dass der Schwamm nicht mehr auftritt.“ Schenk empfiehlt Malern, die an einer Schimmelsanierung arbeiten, einen Sachverständigen bei der Analyse hinzuzuziehen. Aus gutem Grund: Tritt der Schaden nach der Sanierung erneut auf, und sei es durch unsachgemäße Lüftung seitens des Hauseigentümers, kann der Maler in Regress genommen werden.

Die Aufgaben eines Sachverständigen sind dann vielfältig: Er übernimmt die Ursachenanalyse, gibt die entsprechende Sanierungsempfehlung und tritt bei Streitfällen, etwa zwischen Mieter und Vermieter, als Mediator auf. Grundsätzlich gilt: Ist die Ursache nicht beseitigt, kommt der Schimmel bereits nach kurzer Zeit zurück.

Mehr zum Thema:
bit.ly/2Bjh3Yk


Kontakt

Eberhard Schenk

Klinglerstraße 16

72116 Mössingen

info@keller-doktor.de

www.keller-doktor.de

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