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Arbeitssicherheit: Sicherheitstipps zum Umgang mit Leitern und Tritten

Der richtige Umgang mit Leitern und Tritten
Sicherheit im Fokus

Sicherheit im Fokus
Foto: Layher
Teil 1: Der Einsatz von Leitern und Tritten birgt in der betrieblichen Praxis ein hohes Gefährdungspotential. Was ist hier im Umgang zu beachten?

Autor: Wolfgang Heuschele | Fotos: Layher

Das Thema Arbeitssicherheit zählt auf Baustellen vor allem beim Höhenzugang zu den zentralen Anforderungen – also auch beim Einsatz von Leitern und Tritten. Normen und Vorschriften wie die überarbeitete Norm DIN EN 131 beziehungsweise die Neufassung der TRBS 2121-2 als Konkretisierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sollen die Sicherheit weiter erhöhen. Folgende Punkte gilt es künftig zu beachten.

Rechtliche Grundlagen für die Arbeitssicherheit

Für Leitern und Tritte gibt es verschiedene Normen, Regeln und Verordnungen. Dazu gehören neben der DIN EN 131 „Leitern“ vor allem die Betriebssicherheitsverordnung und die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121-2. Eine Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten ist die DGUV Information 208-016.

Gemäß der neuen TRBS 2121-2 dürfen Sprossen- und Stufenleitern bis zu einer Höhe von fünf Metern weiterhin als Verkehrsweg – also Zu- und Abgang – zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen genutzt werden. Übersteigt der Höhenunterschied fünf Metern , ist der Einsatz von Leitern als Verkehrsweg nur dann erlaubt, wenn diese sehr selten benutzt werden. In besonders begründeten Ausnahmefällen – z. B. beim Arbeiten in engen Schächten oder aus Gründen der Ergonomie – kann das Arbeiten auf tragbaren Leitern mit Sprossen weiterhin zulässig sein. Die besonderen Gründe sind vom Unternehmer oder vom gewerblichen Anwender in der Gefährdungsbeurteilung, die für jede Tätigkeit sowie jede Baustelle durchzuführen ist, zu dokumentieren.

Der gewerbliche Nutzer darf gemäß TRBS 2121-2 Leitern dann als Arbeitsplatz einsetzen, wenn er mit beiden Füßen auf einer Stufe mit mindestens 80 mm Auftrittsfläche oder einer Plattform steht. So ist bei einer langen Verweildauer ein komfortables und standsicheres Arbeiten sichergestellt. Bis zu einer Standhöhe von 2 m ist die Verwendung von Stufen- oder Plattformleitern als hoch gelegener Arbeitsplatz uneingeschränkt erlaubt. Bei einer Standhöhe zwischen zwei und fünf Metern dürfen Leitern maximal für bis zu 2 Stunden je Arbeitsschicht für zeitweilige Arbeiten genutzt werden. Bei mehr als 5 m Standhöhe ist grundsätzlich ein alternatives Arbeitsmittel zu wählen.

Gemäß DIN EN 131–1 ist bei Anlegeleitern ab drei Metern Länge im gewerblichen Bereich eine Traverse erforderlich. Hierzu gehören auch Multifunktionsleitern, die als Anlegeleitern einsetzbar sind. Die Breite der Traverse steht im Verhältnis zur Leiterlänge und der Außenbreite der Leiter – wird also mit zunehmender Leiterlänge breiter. Leitern mit Produktionsdatum vor 2018 haben zunächst Bestandsschutz und können bis zur nächsten turnusgemäßen Leiternprüfung ohne Traverse eingesetzt werden. Ab dem Zeitpunkt der nächsten Leiternprüfung muss die Leiter auf den aktuellen Stand der Technik – somit mit Traverse – gebracht werden.

Wichtig beim Kauf

Der Normteil 2 der DIN EN 131 unterteilt alle Leitern in gewerblich genutzte und ausschließlich privat genutzte Leitern. Dieser Einteilung liegt eine unterschiedliche Grundlast bei den einzelnen Prüfungen der Leitern durch den Hersteller zugrunde. Leitern, die für den gewerblichen Gebrauch freigegeben sind, müssen höheren Belastungszyklen sowie Einzelbelastungen standhalten. Beim Kauf ist unbedingt auf den Einsatzbereich – privat oder gewerblich – zu achten. Es dürfen im gewerblichen Bereich nur Leitern verwendet werden, die dafür freigegeben und durch entsprechende Piktogramme gekennzeichnet sind.

Arbeitssicherheit: Unterlagen auf der Baustelle

Entsprechend der DIN EN 131 Normteil 3 erhalten Anwender seit September 2018 mit jeder Leiter werksseitig eine gedruckte Form der Benutzerinformation – Aufbau- und Verwendungsanleitung, kurz AuV – mitgeliefert. Diese muss bei der Benutzung der Leiter immer vorliegen. In der AuV werden auch die geforderten Nutzungspiktogramme dargestellt und erklärt, die auf den Innenseiten von Leiterholmen mittels Leiternetikett anzubringen sind. Auch hier gilt, dass Leitern mit Produktionsdatum vor 2018 bei der nächsten Leiternprüfung mit dem entsprechenden Leiternetikett versehen werden müssen.

Was muss ich als Nutzer beachten?

Ein Unternehmer muss seinen Mitarbeitern ordnungsgemäße Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und Nutzer im sachgerechten Umgang unterweisen. Aber auch Nutzer von Leitern und Tritten tragen eine Mitwirkungspflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz. So ist die Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) der Hersteller unbedingt zu beachten. Grundsätzlich gilt: Beschädigte Leitern dürfen nicht benutzt werden. Vor Gebrauch ist eine Leiter daher einer kurzen Sichtprüfung zu unterziehen. Neben der Sichtprüfung an jedem Arbeitstag schreibt die Berufsgenossenschaft eine regelmäßige dokumentierte Prüfung der Leiter vor. Die Häufigkeit der Prüfung richtet sich nach Art der Benutzung und Einsatzbereich – wir empfehlen mindestens eine jährliche Prüfung. Durchzuführen ist die Prüfung von einer „befähigten Person“.

Sogenannte „befähigte Personen“ verfügen über Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit. Darunter fallen u.a. Kenntnisse der aktuellen Vorschriften und Normen sowie das Verstehen der Aufbau- und Verwendungsanleitung.

Ausblick – was kommt noch?

Ab September 2020 müssen gemäß Normteil 4 der DIN EN 131 auch Gelenkleitern den konstruktiven Vorgaben aus Normteil 1 entsprechen. Damit müssen alle Leitern, welche als Anlegeleitern genutzt werden können und in ausgefahrenem Zustand länger als drei Meter sind, mit einer Standverbreitung in Form einer Traverse oder Auslegern ausgestattet sein. Änderungen gibt es auch bei Vielzweckleitern. Kommen diese als Arbeitsbühne zum Einsatz, sind sie vom Hersteller aus Sicherheitsgründen inklusive passender Plattform auszuliefern. Dies soll einen unsachgemäßen Einsatz verhindern.

In Teil 2 unserer Serie geht es um die Sicherheitsapekte bei Fahrgerüsten.

Weiterbildungsangebote:
seminare.layher.com


PraxisPlus

Für den sicheren Höhenzugang stellt Layher ein umfassendes Profi-Programm bereit. So bietet beispielsweise der SoloTower eine wirtschaftliche Montage, geringes Transportvolumen und vor allem das sichere Arbeiten in bis zu sechs Meter Arbeitshöhe.

Zur Erhöhung der Arbeitssicherheit auf Baustellen wird die Anschaffung zahlreicher Layher-Produkte durch Arbeitsschutzprämien gefördert. Weitere Informationen dazu unter:

bg-foerderung.layher-steigtechnik.com



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