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Dichtstoff überstreichen

Teil 3:
Dichtstoff überstreichen

Die Fugensituationen im Trockenbau, bei Putz- und Mauerwerksrissen sowie zwischen Bauteilen aus Porenbeton. Fugen sind für die Funktionalität und den Erhalt der Bausubstanz von größter Bedeutung. Mit der richtigen Abdichtung ist es jedoch meist nicht getan: Oft kommen Dichtstoffe mit vorhandenen oder folgenden Anstrichmitteln in Berührung oder sollen überstrichen werden.

Susanne Reich-te Kate, Henkel.

Trockenbau

Als Fugen gelten im Trockenbau sowohl Anschlüsse von Gipsplattenwänden und -decken untereinander als auch an anderen Bauteilen und Baustoffen wie etwa Putz, Mauerwerk und Beton. Bei allen handelt es sich um Bewegungsfugen, weshalb die Gipsplattenkonstruktionen vom festen Baukörper sowie untereinander entkoppelt werden müssen. Dies kann beim starr gespachtelten Anschluss mittels eines Trennstreifens geschehen, jedoch auch als Schattenfuge ausgeführt werden. Ebenso ist der Einsatz spritzbarer Dichtstoffe möglich. Diese sollten elastisch, vergilbungsfrei und anstrichverträglich sein. Wird ein vollständiges Überstreichen der Fuge verlangt, so empfiehlt es sich, schriftlich darauf hinzuweisen, dass mit einer Rissbildung im Beschichtungsmaterial gerechnet werden muss. Diese beeinträchtigt zwar die Funktionalität des Dichtstoffes in keiner Weise, wird jedoch oft als optischer Mangel beanstandet. Weitere wichtige Informationen zu Fugen im Trockenbau liefern das IVD-Merkblatt Nr. 16 sowie das Sista-Beratungsblatt „Fugenabdichtung im Trockenbau“.

Putz- und Mauerwerksrisse

Putzrisse gehören streng genommen nicht zur Kategorie „Fugen“, da sie weder beabsichtigt noch toleranzbedingt sind und somit nicht der DIN 52460 entsprechen. Aus diesem Grund gibt es auch keine technischen Richtlinien, die es zu beachten gilt. Risse entstehen zum Beispiel aufgrund von Klimaeinflüssen, unterschiedlichem temperaturbedingten Ausdehnungsverhalten oder Spannungen zwischen verschiedenen Materialien. Zum Schutz der Bausubstanz und für eine tadellose Optik werden sie in den meisten Fällen abgedichtet. Die Zusammensetzung von bspw. Sista R430 Fassadenriss, einem spritzbaren Acrylatdichtstoff mit einer ZGV (zulässigen Gesamtverformung) von 12,5 Prozent, ist genau auf diesen Zweck abgestimmt. Es verfügt dank Gummigranulaten über eine putzähnliche Struktur und entspricht allen drei Prüfmethoden der DIN 52452, Teil 4, weshalb ein hiermit abgedichteter Riss komplett überstreichbar ist.

Porenbeton

Bei der Abdichtung von Fugen zwischen Bauteilen aus Porenbeton gelten besondere Regeln. Hier muss zwar teilweise ein elastischer Dichtstoff mit einer zulässigen Gesamtverformung von mindestens 25 Prozent eingesetzt werden, der thermische Veränderungen ausgleichen kann.
Da Porenbeton jedoch hydrophil, also wasserliebend ist, muss die Fuge so dicht wie möglich sein. Aus diesem Grund ist eine vollflächige Beschichtung mit einem Beschichtungsmittel erforderlich, auch wenn der Dichtstoff generell nicht als überstreichbar gilt.
Der Verarbeiter sollte sich hierbei vom Hersteller des Beschichtungsmittels bestätigen lassen, dass es für diesen Zweck verwendet werden kann. Für Porenbeton-Fugen eignen sich beispielsweise sowohl Sista F134 als auch F154. Die Fugen dürfen erst nach fünf Tagen überstrichen werden. Da die Beschichtung grundsätzlich mit den starken Dehn- und Stauchbewegungen des elastischen Dichtstoffes überfordert ist, könnten sich Risse bilden.
Diese werden jedoch zugunsten des Wasserschutzes in Kauf genommen und wirken sich nicht negativ auf die Funktionsfähigkeit der Abdichtung aus. Für weitere Informationen kann das Porenbeton-Berichtsheft Nr. 6 herangezogen werden.
Weiter lesen:

praxisplus
Mit dem 2014 neu gefassten Berichtsheft 6 informiert der Bundesverband Porenbeton über die fach- und materialgerechte Verarbeitung von bewehrten Porenbetonbauteilen mit einem Fokus auf die entsprechende Fugenausbildung. Vorrangig wurden Anforderungen an die zu verwendenden Dichtstoffe und die damit zu erfüllenden Qualitätskriterien angepasst.
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