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Meisterbonus - Voraussetzungen für Prämie unbedingt einhalten

Finanzspritze zum Meisterabschluss
Förderbedingungen unbedingt einhalten

Förderbedingungen unbedingt einhalten
Ria Giegold aus Hof. Foto: privat

Für einen erfolgreichen Meisterprüfungsabschluss kann man derzeit in einigen Bundesländern eine finanzielle Anerkennungsleistung nach bestandener Prüfung beantragen. Mit Auszahlungen von Meisterbonus/ Meisterprämie/ Meisterextra zwischen 1.000 und 4.000 Euro sind diese Prämien neben dem Meister-BAföG ein interessanter Finanzbaustein, allerdings an genau definierte Zugangsvoraussetzungen geknüpft.

Voraussetzungen für den Meisterbonus

Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und: Sie sind unbedingt einzuhalten. Dass es dabei keinen Spielraum gibt, musste Ria Giegold aus dem bayrischen Ort Hof schmerzlich erfahren: Sie war 2018 nach Stuttgart gezogen, um dort an der Fachschule für Farbe und Gestaltung ihren Meister und staatlich geprüften Gestalter zu machen. „Zu diesem Zeitpunkt gab es in Baden-Württemberg noch keine Meisterprämie, weshalb die Prämie für mich auch nicht ausschlaggebend war, um den Meister zu machen“, erinnert sich Giegold. Diese wurde erst im Januar 2020 beschlossen. Wegen der Coronapandemie im Frühjahr 2020 fand ab März kein Präsenzunterricht mehr statt, die letzten schriftlichen Abschlussprüfungen wurden auch verschoben. Die Prüfungen fanden dann im Mai 2020 statt. „Da abzusehen war, dass weiterhin kein Unterricht oder sonstige schulische Veranstaltungen, auch mündliche Prüfungen, wegen der Pandemie nicht stattfinden, habe ich mich entschieden vorzeitig meine Wohnung aufzugeben um mir einen Monat Miete zu sparen. Somit habe ich zum 01.07.2020 meinen Wohnsitz wieder in meine Heimat nach Hof verlegt, denn ich musste lediglich um mein Zeugnis abzuholen nochmals nach Stuttgart an die Schule fahren. Wobei das Zeugnis eine rein formale Angelegenheit war, denn sämtliche Noten wurden uns bereits im Juni gesagt und bestätigt“, erinnert sich die junge Meisterin.

Ablehnungsbescheid

Als Ria Giegold anschließend den Antrag auf die Meisterprämie in Baden-Württemberg stellte, kam ein Ablehnungsbescheid mit der Begründung, dass sie zum Zeitpunkt der Prüfungsfeststellung keinen Wohnsitz in Baden-Württemberg hatte. Eine herbe Enttäuschung für die 25-Jährige, die aufgrund der Ausnahmesituation mehr Flexibilität erwartet hatte. Doch die Wohnsitzfrage ist eine der Zugangsvoraussetzungen für die Auszahlung, die meist auch in anderen Bundesländern gilt, da die Prämie die Meisterabschlüsse sowie das anschließende Arbeiten im eigenen Bundesland fördern soll.
Ria Giegold hat gegen die Ablehnung Widerspruch eingelegt, aber auch nach nochmaliger Prüfung kam das Ministerium zu keinem anderem Ergebnis.

Anträge in den Bundesländern

Wer in seine Fortbildungsfinanzierung solch eine Prämie mit einbezieht, muss im Vorfeld die Rahmenbedingungen genau prüfen. Informationen/Antragstellung in den jeweiligen Bundesländern:
• Baden-Württemberg: Meisterprämie
• Bayern: Meisterbonus
• Bremen: Aufstiegsfortbildungsprämie
• Hamburg: Meisterprämie
• Hessen: Meisterprämie
• Mecklenburg-Vorpommern: Meister-Extra
• Niedersachsen: Meisterprämie
• Rheinland-Pfalz: Aufstiegsbonus
• Saarland: Meisterbonus
• Sachsen: Meisterbonus
• Thüringen: Hier soll die derzeit existierende Meisterprämie von 1.000 Euro für die Jahrgangsbesten eines Gewerks auf jeden Meisterabsolventen ausgeweitet werden. (Stand 12.05.2021)

 

 

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