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Gerüstabzeichnungen auf Fassaden?

Frage des Monats:
Gerüstabzeichnungen auf Fassaden?

Gerüstabzeichnungen auf Fassaden?
Rainer Hülsermann, Leiter Anwendungstechnik ZERO-LACK r.huelsermann@zero-lack.de
Kunst am Bau ist im Regelfall leider nicht erwünscht. Nach dem Beschichten und Abrüsten der Fassade ist die Verwunderung oft groß, wenn sich die Silhouette des Gerüstes weiterhin – und weithin – sichtbar auf der Fassade abzeichnet. Wie entstehen diese Gerüstabzeichnungen auf Fassaden?

Es sind erkennbar ärgerliche Farbtonunterschiede, die sich heller oder dunkler gegenüber der restlichen Fläche abzeichnen. Dieses Phänomen ist besonders oft auf Silikat-Fassadenprodukten zu erkennen, aber auch auf Kunstharz-Dispersionsfarben, Putzen oder Lackbeschichtungen können solche Abzeichnungen auftreten.

Ursache ist der unterschiedliche Trocknungsverlauf nach der Applikation. Aufgrund der Gerüststellung entsteht bei Sonneneinstrahlung ein Schattenwurf durch Gerüstbohlen, Gerüstgestänge oder Gegenstände auf der Fläche. Da der Trocknungsverlauf der Beschichtung abhängig ist von Luftfeuchte, Temperatur, Wärme, Wind und Schichtdicke, verändern sich durch diese äußeren Einflüsse die physikalischen Abläufe auf der zu trocknenden Beschichtung. Es kommt in dieser Phase zu einer unterschiedlichen Ausrichtung der Pigmente und Füllstoffe, wodurch die beschriebenen Farbtonveränderungen am getrockneten Film erkennbar werden. Deshalb sollte unmittelbar nach der Applikation die Fassadenbeschichtung vor Niederschlägen und Betauung, gegebenenfalls auch vor starker Erwärmung durch Bestrahlung, geschützt werden, sagt das BFS Merkblatt Nr. 9 im Abschnitt 6.5.
Geringfügige und erst nach dem Gerüstabbau erkennbare Farbtonveränderungen sind in den Schattenbereichen von feststehenden Gerüsten übrigens unvermeidlich. Belichtungsabhängige Farbveränderungen gleichen sich aber zumeist nach dem Gerüstabbau in Abhängigkeit von der Zeit allmählich wieder an.
Bei ZERO-LACK wissen wir aus Erfahrung, dass sich diese Farbtonveränderungen aber auch nach längerer Wartezeit nicht immer angleichen. Die Fläche muss dann neu beschichtet werden, um die geschuldete Leistung (gleichmäßig, ohne Ansätze und Streifen, nach VOB, DIN 18363, Abschnitt 3.1.4) zu erbringen.
Fazit
Bei Hochsommerlage sollte die zu beschichtende Fassade abgeplant werden. Ist dies nicht möglich oder wird das aus Kostengründen nicht gewünscht, sollte der Hinweis an den Auftraggeber über die „Bedenkenanmeldung“ gegeben werden, dass die Möglichkeit von Abzeichnungen besteht. Vor Sonnenbrand schützt man sich ja in der Regel auch …
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