Bei mineralischen Untergründen wird für die Kratzprobe mit einem festen, kantigen, harten Gegenstand (Taschenmesser, Schraubenzieher, Spachtel, Autoschlüssel) der Untergrund aufgekratzt. Ein Absanden, Abblättern oder Abplatzen der Oberfläche kann festgestellt werden. Auch Sinterschichten können erkannt werden, wenn an den geritzten Stellen durch Aufsaugen von Wasser, mit dem die Fläche benetzt worden ist, eine dunkle Verfärbung auftritt. Bei harten, ebenen Untergründen (vorwiegend Metallen und Kunststoffen) liefert neben der Kratzprobe die Gitterschnittprüfung einen differenzierten Eindruck über die Tragfähigkeit des Untergrundes und die Haftfestigkeit einer vorhandenen Beschichtung. Obwohl die Gitterschnittprüfung in erster Linie zur Anwendung im Prüflabor gedacht ist, ist sie auch als Feldprüfung im Baubereich von Bedeutung. Werden diese Feldprüfungen durchgeführt sind Umgebungsbedingungen wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Trockenschichtdicke im Prüfbericht zu protokollieren. Bei der Gitterschnittprüfung bringt man jeweils sechs parallel laufende Ritzschnitte im rechten Winkel zueinander an, deren Abstand je nach Beschichtungsdicke zwischen 1 mm bis 3 mm beträgt. Auf diese Weise entsteht ein Gitter von 25 Quadraten. Die Schnitte sind mit einem Mehrschneidengerät oder einem scharfen Messer mit Abbruchklinge (Cuttermesser) freihändig oder mit Hilfe einer Gitterschnittschablone gleichmäßig bis auf den Untergrund auszuführen. Lose Partikel entfernt man danach mit einer weichen Bürste, wobei diagonal des Gitters einige Male leicht hin und her gebürstet wird, oder durch Aufbringen eines Klebebandes, das parallel in eine Richtung der Schnitte auf das Gitter gelegt, angedrückt und gleichmäßig in einem Winkel von ca. 60 Grad abgezogen wird. Anhand der Gitterschnittkennwerttabelle können die Ergebnisse zur Haftfestigkeit, Gt 0 ist sehr gut und Gt 5 ist sehr schlecht, bewertet werden.
Grundsätzlich gilt, dass alle zu beschichtenden Oberflächen tragfähig, fest, trocken, sauber und frei von Verschmutzungen aller Art sein müssen.
Laut VOB muss der Auftragnehmer, die von ihm zu beschichtenden Untergründe überprüfen. Der Auftragnehmer kann nur oberflächliche Mängel des Untergrundes unter baustellenüblichen Bedingungen feststellen. Bestehen aufgrund der durchgeführten Untergrundprüfung Bedenken gegen die vorgesehene Art der Beschichtung, ist dies dem Auftraggeber möglichst vor Beginn der Arbeit schriftlich mitzuteilen. Werden besondere Leistungen notwendig, sind diese auch gesondert abzurechnen.
Tipp: BFS Merkblatt Nr. 20, Hinweise für Tests zur Beurteilung und Prüfung von Untergründen und DIN EN ISO 2409 – Gitterschnittprüfung