Fast jeder hat schon mal davon gehört, dass Holz „arbeitet“ – man spricht von Quellen und Schwinden. Das Material reagiert aufgrund seiner Beschaffenheit auf all die Einflüsse, die es umgibt. Es kann bspw. Feuchtigkeit aufnehmen und wieder abgeben. Diese Zustandsveränderungen werden in der Regel akzeptiert und nicht weiter bemängelt. Allerdings reagieren auch andere Baustoffe je nach Zusammensetzung in ähnlicher Weise.
Wenn es darum geht, Farben oder Putze auf Oberflächen zu bringen, sind Konsistenzen wie „flüssig“ oder „schwach plastisch“ mit von der Partie. Anders ließen sich die Produkte gar nicht handhaben. Im Anschluss kommt es zu einem Trocknungsprozess. Der Verarbeiter wartet darauf, dass die Feuchtigkeit entweicht, um die nächsten Arbeitsschritte angehen zu können oder die Fertigstellung zu erreichen.
Unter den vor Ort herrschenden Bedingungen nehmen die Materialien den Zustand ihres langfristigen „Daseins“ an. Von „frisch gestrichen“ zu „jüngst fertiggestellt und bezugsfertig“ wandelt sich der Status von Farben, Beschichtungen und Putzen. Doch laufen die Prozesse des Trocknens oder Verfestigens nicht gänzlich ohne Folgen ab.
Die kaum sichtbaren Oberflächenveränderungen wie Risse und Poren mindern die Optik und Funktion zumeist nicht. Diverse Merkblätter und Richtlinien thematisieren die trocknungsbedingten Vorgänge aus fachlicher Sicht. Ein Auszug: „Bei rauen Putzoberflächen sind … feine Schwindrisse und Poren in der Beschichtung zulässig.“ Weiter heißt es an anderer Stelle in einer Branchenunterlage: „Risse in begrenztem Umfang sind nicht zu bemängeln, wenn sie den technischen und optischen Wert des Putzes nicht beeinträchtigen.“
Auf Maßangaben für zulässige Risse legt man sich nicht fest, da sie je nach Untergrund und Putz anders ausfallen. Ist der Anspruch an die Optik einer Fassade sehr hoch, liegt die Toleranzschwelle sicherlich niedriger als anderswo. Wie so oft bei Qualitätsprüfungen können die Kritikpunkte je nach Ansinnen – ob Bauherr, Sachverständiger oder Jurist – sehr unterschiedlich sein.
Fazit: Der Witterungsschutz einer Fassade muss trotz kleiner Krater und Risse gewährleistet sein. Jedoch dürfen die Verteilung, Anzahl und Größe der entstandenen „Öffnungen“ eine gewisse Grenze nicht überschreiten.