Jeder Bauherr erwartet aus seiner Sicht eine einwandfreie Ausführung der Bauleistung. Wenn dann nach Fertigstellung Unregelmäßigkeiten in der Ebenheit sichtbar werden, ist der Ärger groß. Da der Bauherr keine Toleranzen akzeptieren will, wird schnell der Ruf nach Sachverständigen und technischen Regelwerken laut.
Aus technischer Sicht gilt die DIN 18202:2013–04 „Toleranzen im Hochbau“ mit ihren Vorgaben für die Ausführung der verschiedenen Bauabschnitte. Beispiel: Die Herstellung von Wärmedämm-Verbundsystemen stellt eine handwerkliche Leistung dar und unterliegt daher auch Unregelmäßigkeiten in der Ebenheit. Vor dem Aufbringen der Dämmung sind üblicherweise die Gebäudemaße hinsichtlich geometrischer Gegebenheiten, wie Lotrechtheit von Fensternischen, Außenecken, Fassadenflächen, der Fluchtverlauf, der Bezugslinienverlauf usw. auf Unregelmäßigkeiten zu prüfen. Werden größere Unregelmäßigkeiten des Untergrundes festgestellt, als nach DIN 18202:2013–04 zulässig, hat der Auftragnehmer nach VOB C DIN 18345 Bedenken anzumelden. Es ist prinzipiell empfehlenswert, die Ebenheit nach der Armierung eines WDV-Systems zu prüfen. In diesem Bauabschnitt ist eine Korrektur der Flächen mittels Auftrag der Armierungsmassen noch möglich. Der spätere, in der Regel dünnschichtige Putzauftrag ist nicht in der Lage, Unebenheiten oder Plattenabzeichnungen zu kaschieren.
Wichtig
Eine Verwendung von Spachtelmassen dient lediglich zur Verbesserung der Oberflächenbeschaffenheit und nicht zum Ausgleichen von Untergründen (siehe neue DIN EN 16566:2014–08 „Beschichtungsstoffe – Spachtelmassen bei Innen- und/oder Außenarbeiten“).
Alle Tabellen zu Maßtoleranzen sowie Grafiken zur Ermittlungen von Zwischenwerten befinden sich in der neuen DIN 18202, die käuflich erworben werden kann.
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