Bei der Schimmelsanierung wird grundsätzlich von einer fachgerechten Dekontamination (dem Entfernen des mikrobiell belasteten Materials) ausgegangen. Eine Desinfektion würde Keime bestenfalls abtöten. Von nicht keimfähigen (abgetöteten) mikrobiellen Bestandteilen kann jedoch ebenso eine gesundheitliche Beeinträchtigung ausgehen wie von keimfähigen Bestandteilen. Es sollte daher unterlassen werden, mit sogenannten „Antischimmelsprays“ zu versuchen, den Schimmel abzutöten und dann zu überstreichen. Auch von der Verwendung „alter Hausmittel“ wie Essiglösungen ist abzuraten. Hierbei kann es zu einer Reaktion mit alkalischen Baustoffen kommen und ein zusätzliches Nährsubstrat für Schimmelpilze entstehen. Die Desinfektion stellt keine fachgerechte Sanierung dar.
Zur Klärung:
Eine Desinfektion wird unter ganz anderen Voraussetzungen z. B. im Krankenhaus (Nutzungsklasse I) zur Vermeidung von Infektionen, zum Schutz von immunsupprimierten Patienten angewendet und ist nicht anwendbar im normalen Wohnbereich. Auch wenn bei der Schimmelsanierung in Wohnräumen, Büros usw. Biozide eingesetzt werden, handelt es sich daher nicht um eine Desinfektion. Mit einer Desinfektion wird unter den Bedingungen, wie sie z.B. im Wohnbereich anzutreffen sind, keine oder keine nachhaltige Wirkung durch Biozidbehandlung erreicht.
Da die Biozidbehandlung zur Beseitigung der Biomasse ungeeignet ist, ist sie bei der Sanierung mikrobieller Schäden auch nicht notwendig.
Eine Desinfektion ist keinesfalls der Ersatz für eine Dekontamination. Erst durch das Entfernen des befallenen Materials und der vom Schaden stammenden Partikel wird der hygienische Normalzustand wiederhergestellt.
Außerdem gilt:
Die Wirksamkeit eines anzuwendenden Produkts (Biozids) müsste belegt sein. Derzeit ist jedoch kein Biozid für die Anwendung bei Schimmelbefall auf Baumaterialien im Innenraum zugelassen.
In wenigen Ausnahmefällen kann eine Biozidbehandlung (Wasserstoffperoxid) bei der Schimmelsanierung dennoch sinnvoll sein. Z.B.:
– wenn das Baumaterial aus Gründen des Denkmalschutzes nicht entfernt werden soll,
– zur Wachstumshemmung vor der Sanierung, wenn eine schnelle Trocknung nicht möglich ist,
– zur Verzögerung oder Verlangsamung des Wachstums an schwer zugänglichen Oberflächen.
Bei dieser Anwendung wird jedoch lediglich das Wachstum gehemmt. Die Biomasse und somit die gesundheitliche Beeinträchtigung bleiben vorhanden. Diese Maßnahme entspricht somit nicht der einer fachgerechten Schimmelsanierung (Dekontamination).
Teil 10: Die Nutzungsklassen definieren den Sanierungsumfang
PDF zum Download: