Autor: Robert Kussauer
Das bedeutet in der Regel die Wiederherstellung des „Normalzustands“ und damit das Entfernen von mikrobiell belastetem Material. Der sogenannte Normalzustand wird entweder definiert durch veröffentlichte Hintergrundkonzentrationen, die üblicherweise an Baumaterialien und Oberflächen vorkommen oder durch Messergebnisse aus Referenzproben von nicht befallenen Oberflächen/Materialien des gleichen Objekts.
Der Umfang der Sanierungserfolgskontrolle ist abhängig von der Ursache und dem Ausmaß des Schadens. Zumindest ab der Schadenskategorie 3 sollte die Erfolgskontrolle von unabhängigen Sachverständigen durchgeführt werden und nicht von der Sanierungs- und/oder Trocknungsfirma, die den Schaden behoben hat. Eine Hilfestellung zum Untersuchungsumfang bietet die Broschüre „Maßnahmen zur Erfolgskontrolle einer fachgerechten Schimmelpilzsanierung“ vom Landesgesundheitsamt Stuttgart.
Die Sanierungserfolgskontrolle besteht aus der Begehung des Objekts und einer visuellen Inspizierung vom Sanierungsbereich sowie ggf. der angrenzenden Räume. Bei der Kontrolle wird geprüft, ob z. B. verschimmeltes Material zurückgebaut und Staubablagerungen im gereinigten Bereich entfernt wurden. Ebenso wird der Sanierungsbereich olfaktorisch auf geruchliche Auffälligkeiten geprüft.
Wenn eine technische Trocknung erforderlich war, sollte bei der Sanierungskontrolle auch der Feuchtigkeitsgehalt der Materialien gemessen und dokumentiert werden (WTA-Merkblatt 4–11–16/D).
In Abhängigkeit vom vereinbarten Sanierungsziel können zur Überprüfung der Sanierungsarbeiten mikrobiologische Untersuchungen der Raumluft sowie von Oberflächen und Materialien erforderlich sein.
Bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Sanierungserfolgskontrolle muss die Abschottung des Sanierungsbereiches aufrechterhalten werden, um ggf. bei einer unzureichenden Sanierung/Reinigung eine Kontamination anderer Bereiche zu verhindern und ein Nacharbeiten zu ermöglichen.
Mit der Abnahme der Sanierungsarbeiten durch die Sanierungserfolgskontrolle beginnt für die Sanierungsfirma die Gewährleistung.
Teil 13: Fachgerechte Schimmelsanierung: Maßnahmen für den Wiederaufbau
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