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Frage des Monats: Was ist bei Gips-Wandbauplatten zu beachten?

FRAGE DES MONATS
Was ist bei Gips-Wandbauplatten zu beachten?

Was ist bei Gips-Wandbauplatten zu beachten?
Rainer Hülsemann, Leiter Anwendungstechnik ZERO-LACK
Gips-Wandbauplatten sind Bauelemente mit Nut und Feder und glatter Sichtfläche nach DIN EN 12859 aus massivem Stuckgips zum Herstellen von nichttragenden Trennwänden, Schachtwänden, Vorsatzschalen oder Stützenummantelungen im Innenbereich.

Die Wände werden ohne Unterkonstruktion allein mit Gipskleber errichtet. Wegen dieses grundsätzlichen Unterschieds dürfen Gips-Wandbauplatten nicht mit den dünneren Gips(karton)platten verwechselt werden, wie sie als Beplankung von Ständerwänden zum Einsatz kommen. Gips-Wandbauplatten werden mit gipsbasierten Komponenten – wie Gipskleber oder Füll- und Zargengips nach DIN EN 12860 – verarbeitet. Bauteile aus Gips-Wandbauplatten können in Abhängigkeit von ihrer Dicke bereits in einschaliger Ausführung Anforderungen an den Feuerwiderstand bis F 180-A erfüllen. Bei Trennwänden mit Anforderungen an den Brandschutz müssen normgerechte oder geprüfte Anschlüsse, z. B. unter Verwendung von Mineralwolle-Dämmstoff, an die angrenzenden Bauteile geplant und ausgeführt werden. Das Vorzugsplattenmaß beträgt 666 x 500 Millimeter, drei Platten ergeben einen Quadratmeter Wandfläche. In Deutschland werden Plattendicken von 60, 80 und 100 mm verwendet.

Die Wände benötigen keinen Putz und werden im Fugenbereich oder ganzflächig gespachtelt. Normalerweise erfolgt der Anschluss an andere Bauteile elastisch oder gleitend. Damit die Entkoppelung und der Schallschutz sichergestellt sind, muss bei elastischen oder gleitenden Anschlüssen in Beschichtungen oder Bekleidungen eine Bewegungsfuge hergestellt werden. Entkopplungen dürfen nicht mit Spachtelmassen oder Dichtstoffen verschlossen und auch nicht mit Wandbekleidungen überarbeitet werden. Aus dem gleichen Grund sind auch eventuelle Putzschichten auf angrenzende Wände oder Deckenflächen z.B. mit einem Trennschnitt zu versehen. Oberflächen von Gips-Wandbauplatten müssen gründlich von haftungsmindernden Ablagerungen befreit werden. Speziell bei über lange Zeit geringer Luftfeuchte und hohen Luft- und Bauteiltemperaturen kann es zum Aufbrennen der aufzubringenden Spachtelmassen, Beschichtungen oder Klebstoffe kommen. Wird Gips-Spachtelmassen das Zugabewasser zu schnell entzogen, ist die Hydratation – d.h. das ungestörte Wachstum der Gipskristalle für die Verkrallung im Untergrund sowie zur Erreichung der Normfestigkeit – beeinträchtigt. Daher sind ggf. vorbereitende Maßnahmen – wie z.B. das Benetzen mit Wasser (nur bei hydratisierenden Spachtelmassen) oder das Aufbringen von das Saugverhalten vermindernden und egalisierenden Grundierungen – erforderlich. Bereits in der Planungsphase muss die spätere Endbeschichtung für die Oberfläche benannt werden, damit die dafür notwendige Qualität des Untergrunds definiert und ausgeschrieben werden kann. Die Oberflächengüte ist entsprechend der Klassifizierung der Oberfläche aus Gips-Wandbauplatten in den Qualitätsstufen WQ1 – WQ4 zu vereinbaren. Kalk- und zementhaltige Spachtelmassen und Putze sind für Gips-Wandbauplatten nicht geeignet.
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