Der Begriff Holzschutzmittel umfasst eine Gruppe unterschiedlicher Präparate. Sollen Holz und Holzwerkstoffe gegen eine Wertminderung oder Zerstörung durch Insekten, Fäulnis oder Bläuepilze vorbeugend geschützt oder vor weiterer Zerstörung gerettet werden, ist der Einsatz von bioziden Wirkstoffen in den Holzschutzmitteln unumgänglich. Diese unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen.
Das Verfahren zur Risikobewertung von Bioziden ist zweistufig gestaltet: Zunächst werden Wirkstoffe, die in Biozidprodukten verwendet werden, in einem EU-weiten Verfahren geprüft und anschließend in eine Positiv-Liste aufgenommen. Erst danach können Zulassungsanträge für Produkte gestellt werden, die diese bereits bewerteten Wirkstoffe enthalten.
Die Zulassung von Biozidprodukten gilt national und kann über das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung auch in andere EU-Mitgliedstaaten übertragen werden. Jeder Mitgliedstaat hat eine Zulassungsstelle für Biozidprodukte, in Deutschland ist dies die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Diese prüft im Produktzulassungsverfahren im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Eine Zulassung für ein Mittel wird erst dann erteilt, wenn das Produkt sicher bei der Herstellung, der vorgesehenen Verwendung und während der Gebrauchsdauer des damit geschützten Holzes ist. Zugelassene Holzschutzmittel sind an einer spezifischen Gebinde-Kennung (bestehend aus Ländercode-Jahreszahl-Zulassungstyp-Biozidprodukttyp-Zulassungsnummer) zu identifizieren.
Nach Verordnung der Bundesländer sind Holzschutzmaßnahmen für tragende und sicherheitsrelevante Holzbauteile grundsätzlich erforderlich; hier gilt die DIN 68800-3. Für den chemischen Schutz dieser Hölzer dürfen nur spezielle, für diesen Zweck zugelassene Mittel verwendet und von Fachbetrieben verarbeitet werden. Bei anderen Holzbauteilen, die nicht der statischen Sicherheit unterliegen, wird die Gebrauchsklasse unter Berücksichtigung der Gebrauchsbedingungen gemäß DIN 68800-1 ermittelt und entsprechende Maßnahmen durchgeführt.
Tipp
ZERO-Lack bietet mit den Produkten Dekosan Imprägnier-Lasur HS sowie Aqua Holzschutzgrund zwei entsprechend der Biozidverordnung Nr. 528/2012 zugelassene BPD-Produkte (BPD Biozid-Produkte-Richtlinie) an.
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