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Was macht Streiflicht sichtbar?

FRAGE DES MONATS
Was macht Streiflicht sichtbar?

Was macht Streiflicht sichtbar?
Rainer Hülsemann, Leiter Anwendungstechnik ZERO-LACK
Streiflicht ist Licht, das von der Seite einer Fläche einfällt, mehr oder weniger parallel zu deren Oberfläche. Es kann diffuses Licht sein oder ein scharfer Strahl, erzeugt durch künstliches Licht oder Sonneneinstrahlung. Im Streiflicht werden Konturen und Unebenheiten von Bauteiloberflächen durch starke Schattierungen deutlich sichtbar.

Meinungsverschiedenheiten über beschichtete Oberflächen gründen oft auf Unebenheiten der Fläche, die durch Streiflicht hervorgehoben werden. Eine Wandfläche ist nur dann bei Streiflicht zu beurteilen, wenn eine derartige Beleuchtungssituation gebrauchsüblich ist. Vor und während Anstricharbeiten ist für den Maler oft nicht zu erkennen, inwieweit durch die endgültige Beleuchtung Streiflicht entsteht. Aus diesem Grund sollten die Lichtquellen bereits vor der Ausführung der Beschichtung montiert werden, um die tatsächlichen Lichtverhältnisse abzubilden.

Unregelmäßigkeiten, die durch seitlichen Einfall vom natürlichen Sonnenlicht zeitlich begrenzt sichtbar werden, sind in der Regel hinzunehmen. Zum größten Teil der Tageszeit sind diese Unregelmäßigkeiten nicht sichtbar. Eine Beurteilung ist abzulehnen, wenn eine Beleuchtungssimulation zum Beispiel durch Anstrahlen mit einem Scheinwerfer völlig ungewöhnlich ist und bei tatsächlichem Gebrauch auch nicht vorkommt.

Ein häufiger Streitpunkt bei der Verwendung von Gipsplatten als Beplankung für Wand und Decken sind bemerkbare Abzeichnungen der Spachtelung an den Plattenrändern, die besonders bei Streiflicht sichtbar werden. Zur Grundleistung solcher Untergründe gehört oft lediglich die Standardverspachtelung Q2. Die ist für grob strukturierte Wandverkleidungen, wie z. B. Raufasertapeten, geeignet. Bei Seidentapeten, Metalltapeten oder glänzenden Beschichtungen sind vollflächige Sonderverspachtelungen erforderlich, z. B. in den Qualitätsstufen Q3 oder Q4, da störende Streifen vermieden werden sollen. Die Hinnehmbarkeit eventueller Unregelmäßigkeiten ist daher u.a. davon abhängig, ob Sonderverspachtelungen ausgeschrieben waren, oder ob der Verarbeiter vor Ausführung Bedenken gegen eine nicht ausreichende Verspachtelung angemeldet hat. An Fassaden werden Unebenheiten häufig während einiger Minuten an sonnigen Tagen sichtbar, wenn das Sonnenlicht streifend auf die Fassade trifft, oder ein Beleuchtungskörper in der dunklen Jahreszeit eingeschaltet wird. Solche – oder nur aus ungewöhnlicher Betrachterposition sichtbare – Unregelmäßigkeiten begründen keinen Mangelanspruch. Unregelmäßigkeiten durch Streiflicht können von vielen Faktoren abhängig sein und sind im Einzelfall individuell zu prüfen.



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