Je nach Art des Lacks, also wasser- oder lösemittelverdünnbar, sind Pinselstriemen nicht zu vermeiden. Im ungünstigen Fall sind sie so ausgeprägt, das der Kunde die Lackierung nicht abnimmt.
Das sind mögliche Ursachen:
– zu geringe Schichtdicke
– starkes Saugvermögen des Untergrunds
– schlecht verlaufender Beschichtungsstoff
– falsches Verdünnungsmittel
– ungeeignete Pinselbeschaffenheit
– mangelhaftes Verschlichten.
Allgemein sind bei der Applikation von Lacken mit dem Pinsel, Spuren nicht immer auszuschließen. Dabei sind Pinselspuren bei Lackierungen mit wasserverdünnbarem Material meist ausgeprägter als bei Lackierungen mit lösemittelverdünnbarem.
Sichtbare Pinselspuren, die etwa durch Beschneiden an angrenzenden Flächen um elektrische Steck- oder Schalterdosen entstehen, sind nicht als Mangel zu werten, wenn sie bei einer Betrachtung, die der üblichen Raumnutzung entspricht, nicht störend sichtbar sind.
Die Toleranzgrenze ist individuell vom Sachverständigen unter Berücksichtigung des Geltungswertes zu bestimmen. Bei der Verwendung von speziellen Beschichtungsstoffen, z.B. Brandschutzbeschichtungsstoffen oder gemäß Korrosionsschutzbestimmungen, sind stark sichtbare Pinselspuren als werkstofftypische Eigenschaft kein Mangel. Denn hier handelt es sich um eine Funktionsbeschichtung.
Extrem stark sichtbare Pinselspuren, die ihre Ursache in einer zu geringen Schichtdicke, in einem zu starken Saugvermögen des Untergrundes, in einer ungeeigneten Beschaffenheit des Pinsels oder in der Verwendung eines falschen Verdünnungsmittels haben, sind dagegen nicht hinzunehmen.