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10 Tipps vom Steuerberater Karsten Freyer für die Finanzplanung

Corona-Krise
10 Tipps vom Steuerberater für die Finanzplanung

10 Tipps vom Steuerberater für die Finanzplanung
Foto: bluedesign / Adobe Stock
Die aktuelle Krise bringt viele Unternehmen in eine finanzielle Schieflage, die zuweilen sogar ihre Existenz gefährden kann. Zehn Tipps zur Planung in Zeiten von Corona.

Autor| Fotos: Karsten Freyer

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Steuerberater Karsten Freyer weiß, wie Unternehmen ihre Finanzen auch in Krisenzeiten richtig planen. Foto: Karsten Freyer

In der momentanen Krise müssen fast alle Unternehmer sehr flexibel auf die jeweils aktuelle Situation reagieren. Auch die Politik steht vor dieser Herausforderung und versucht sie zu meistern. Deshalb ändern sich fast täglich die in Steuer- und Finanzangelegenheiten geltenden Rahmenbedingungen. Der Steuerberater Karsten Freyer hat für die Malerblattleser zehn Tipps zusammengestellt.

1: Bewahren Sie einen kühlen Kopf

Erstellen Sie nach der ersten Panikreaktion einen Finanzplan für die nächsten sechs Monate, der Ihren Kapitalbedarf in diesem Zeitraum erfasst. Stellen Sie dem Bedarf Ihre sicheren Einnahmen gegenüber. Doch Vorsicht! Planen Sie „konservativ“. Berücksichtigen Sie mögliche Auftragsstornierungen und Zahlungsausfälle, denn Ihr vorrangiges Ziel muss kurz- und mittelfristig sein: die Liquidität Ihres Unternehmens sichern – selbst wenn es schlimmer als erwartet kommt.

2: Fixkosten prüfen und senken

Wenn Sie einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben haben, prüfen Sie, inwieweit Sie Ihre Fixkosten senken können oder gar müssen, um Ihre Liquidität zu sichern und Ihren finanziellen Handlungsspielraum zu erweitern, denn: In globalen Krisen wie der aktuellen müssen Sie auch mit Unverhofftem rechnen.

3: Schuldverhältnisse aussetzen

Versuchen Sie im Bedarfsfall alle Dauerschuldverhältnisse wie Leasingverträge, Kredittilgungen, Mietzahlungen usw. auszusetzen, um Ihre Liquidität zu erhöhen. Bewahren Sie dabei jedoch einen gewissen Zukunftsblick. Achten Sie zum Beispiel darauf, dass Sie strategisch wichtige Dienstleister usw., soweit möglich, nicht verprellen, die Sie für Ihre Leistungserbringung spätestens nach der Krise wieder brauchen.

4: Steuern aussetzen

Lassen Sie Ihre Steuervorauszahlungen an das Finanzamt auf null setzen und Ihre Steuerschulden, wie zum Beispiel Ihre Umsatzsteuerschulden, aussetzen. Das erledigt für Sie, sofern gewünscht, Ihr Steuerberater

5:Gespräch mit Kapitalgebern suchen

Suchen Sie, wenn trotz dieser Maßnahmen ein Liquiditätsengpass droht, möglichst früh das Gespräch mit Ihren Kapitalgebern wie Banken. Schildern Sie Ihnen offen Ihre Situation. Scheuen Sie sich hiervor nicht, denn wenn Ihr Unternehmen jetzt in eine finanzielle Schieflage gerät, liegt dies (meist) nicht an Managementfehlern. Das wissen auch die Banken.

6. Gespräche mit Lieferanten

Führen Sie als vertrauensbildende Maßnahme solche Gespräche auch mit Ihren strategisch wichtigen Lieferanten. Versuchen Sie mit Ihnen günstigere Lieferkonditionen zu vereinbaren – zum Beispiel durch ein Verlängern der Zahlungsfrist. Dies ist in der Regel kein Problem, wenn diese selbst liquide sind und wissen: Ihr Unternehmen ist eigentlich gesund.

7: Zwischenrechnungen schreiben

Schreiben Sie bei größeren Aufträgen häufiger kleine Zwischenrechnungen statt nur eine „fette“ Rechnung nach Auftragsabschluss. Das verbessert Ihre Liquidität und mindert die Gefahr, dass Sie in eine finanzielle Schieflage geraten, wenn Ihr Kunde Zahlungsprobleme hat.

8: Kurzarbeit beantragen

Vereinbaren Sie mit Ihren Mitarbeitern, soweit möglich und nötig, Kurzarbeit. Beantragen Sie bei der Agentur für Arbeit, sofern Sie dies noch nicht getan haben, Kurzarbeitergeld. Beim Beantragen hilft Ihnen Ihr Steuerberater.

9: Soforthilfen beantragen

Um zu verhindern, dass Unternehmen bzw. Einzelunternehmer kurzfristig insolvent werden, hat die Bundesregierung ein Sofort-Hilfe-Programm für KMU verabschiedet. Ihm zufolge können zum Beispiel Betriebe in Rheinland-Pfalz mit 0 bis 5 Mitarbeitern eine Sofort-Hilfe von 9.000 Euro erhalten, die nicht zurückgezahlt werden muss; Betriebe mit 6 bis 10 Arbeitnehmern 15.000 Euro und Betriebe mit 11 bis 50 Beschäftigten 30.000 Euro. Diese Summen variieren von Bundesland zu Bundesland leicht. Beantragen Sie diese Sofort-Hilfe, sofern Sie zu den durch die Krise geschädigten Unternehmen zählen – auch hierbei hilft Ihnen Ihr Steuerberater.

10: Darlehen des Landes

Außer der Sofort-Hilfe können Sie im Bedarfsfall ein Sofort-Darlehen Ihres Bundeslandes beantragen. Dieses beträgt zum Beispiel in Rheinland-Pfalz für Betriebe bis 10 Beschäftigte maximal 10.000 Euro. Die Darlehen müssen im Gegensatz zu den Sofort-Hilfen zurückgezahlt werden. Sie sind jedoch bis Ende 2021 zins- und tilgungsfrei.

Die aktuelle Krise ist insbesondere für Kleinunternehmen mit geringen finanziellen Rücklagen und/oder hohen Fixkosten existenzbedrohend. Doch es gibt einige Möglichkeiten zum Gegensteuern und eine Reihe staatlicher Unterstützungsmaßnahmen. Bewahren Sie sich deshalb trotz Krise Ihre Zuversicht. Auch dies zeichnet einen guten Unternehmer aus.

Weitere Infos:
www.steuerberatung-freyer.de

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