Übernimmt ein Arbeitnehmer mit nur mäßigem Durchschnittseinkommen für seinen finanziell angeschlagenen Arbeitgeber eine Bürgschaft zur Sicherung eines Bankkredits, so ist diese Bürgschaft unwirksam, wenn der Arbeitnehmer überfordert wird. Die Kredit gebende Bank kann den Arbeitnehmer, der aus Sorge um Erhalt seines Arbeitsplatzes diese Bürgschaft eingegangen war, nicht auf Zahlung in Anspruch nehmen. Bundesgerichtshof, Az.: XI ZR 121/02. jlp
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