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Auftragsbeschaffung

Betrieb & Markt
Auftragsbeschaffung

VOC-konforme Lacke, Gebäudeenergiepass, Energiepreiserhöhung, KfW-Förderprogramme: Aktuelle Anlässe und neue Gesetze sind die ideale Gelegenheit, aktiv um Aufträge zu werben. Großer Vorteil: Die Kunden sind bereits für das Thema sensibilisiert.

Ein wichtiger Merkspruch für erolgreiche Werbung lautet: Hole Deinen Kunden dort ab, wo er steht – dann wird er Dir folgen. Abgewandelt könnte er lauten: Hole Deinen Kunden dort ab, wo er auf dem Schlauch, unter hohem Kosten- und Handlungsdruck oder mit seinen besonderen Ansprüchen im Regen steht – dann wird er Deine Offerte und fachmännische Begleitung noch viel erfreuter begrüßen. Besonders leicht fällt dies dem Bau- und Ausbauhandwerker bei solchen Themen rund ums Haus, die der Kunde schon von sich aus als wichtig erachtet, die ihn direkt betreffen und für die er dringend Unterstützung benötigt. Stichworte sind derzeit energieeffizientes Bauen und Modernisieren sowie die Nachfrage nach gesunden Lösungen fürs Wohnen. Ob explodierende Energiekosten, der Klimawandel oder durch Schadstoffe belastete Lebensumfelder – diese Themen sind fast täglich in der Presse und daher auch sehr präsent im öffentlichen Bewusstsein. Wenn Sie hier Lösungen und nutzbringende Informationen anbieten, ist Ihnen eine erhöhte Aufmerksamkeit bei Ihren künftigen Auftraggebern sicher. Folgende Themen und Werbemöglichkeiten bieten sich derzeit an:

Gebäude-Energiepass
Seit dem 1. Oktober 2007 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Die Neuerung darin, die jeden Hausbesitzer betrifft: Der Gesetzgeber schreibt die Einführung des so genannten Gebäudeenergieausweises vor. Dieser Pass wird – schrittweise für verschiedene Gebäudearten – bis 2009 für alle Immobilien verpflichtend sein, die vermietet oder verpachtet werden. Er enthält Informationen über z. B. den Gebäudezustand, den Öl- oder Gasverbrauch und die Wärmedämmung. Er muss bei Verkauf, Leasing oder Neuvermietung vom Hausbesitzer vorgelegt werden und bestimmt damit Verkaufs- und Mietwert mit. Mit dieser neuen gesetzlichen Vorschrift hat Ihr Betrieb, der Wärmedämmung oder sogar Gebäudeenergieberatung anbietet, ein unschlagbares Argument in der Hand, das Sie bis 2009 unbedingt intensiv für die Auftragsakquise nutzen sollten. Der kundenorientierte Aufhänger für WDVS-Leistungen lautet hier: „Verbessern Sie Ihre Energiebilanz!“ Am besten natürlich, bevor der Gebäudeenergieausweis ausgestellt wird – also rasch! So beschleunigen Sie auch bei Kunden, die die Wärmedämmung noch gern etwas vor sich hergeschoben hätten, den Entschluss zur Auftragserteilung.
  • Anzeigenwerbung: Schalten Sie speziell zu diesem Thema Inserate. Das Reizwort „Gebäudeenergieausweis“ sowie die Nutzenargumente sollten im Vordergrund stehen.
  • Direktwerbung: Schreiben Sie Ihre Bestandskunden, die Hausbesitzer sind, an. Informieren Sie sie über die Eckdaten des Gebäudeenergieausweises (siehe oben), bieten Sie weitere Auskunft und Beratung zum Thema an.
  • Beratungskooperation: Falls Sie selbst kein Gebäudeenergieberater sind, suchen Sie den Schulterschluss mit einem solchen Fachmann, der kein Konkurrent sein sollte.
  • Beratungsgespräch: Weisen Sie jeden Kunden, der wegen einer Fassadenrenovierung anfragt, bereits beim ersten Kontakt auf den Gebäudeenergieausweis hin.
Förderprogramme
Die schlechte Nachricht für Hausbesitzer lautet: Die Energiepreise steigen und steigen. Die gute Nachricht: Diverse Geldgeber fördern Hausbesitzer mit unterschiedlichsten Programmen für energetische Gebäudesanierung – mit hervorragenden Konditionen und zinsgünstigen Darlehen, deren effektiver Zinssatz durchaus sehr interessant ist. Wärmedämmung gehört z.B. zu den geförderten Baumaßnahmen. Selbst wenn man als Bauherr das Geld für die Modernisierung nicht auf der hohen Kante hat: Günstiger kann man sein Haus nicht zukunftsfähig machen, dabei Geld sparen und die Umwelt schützen. Das sind überzeugende Gründe für ein Wärmedämmsystem, die Sie unbedingt für Ihre Auftragsbeschaffung einsetzen sollten. Zum Beispiel auf diesen Wegen:
  • Anzeigenwerbung: „Wer jetzt nicht dämmt, ist selber Schuld!“ – mit solchen Anzeigenbotschaften stellen Sie den Spargedanken und die guten Förderkonditionen rund um Ihre Wämedämm-Leistungen in den Vordergrund.
  • Direktwerbung: Die Förderprogramme sind ein idealer Aufhänger für einen Werbebrief an Ihre Stammkunden, allerdings nur an die Hausbesitzer. Natürlich können Sie darin das „doppelte Vorteilspaket“ aus KfW-Programmen und Gebäudeenergieausweis auch kombinieren.
  • hochwertige Beratung: Das Wissen um die Förderfähigkeit von WDV-Systemen ist für Ihren Kunden das eine. Dann will er aber schnell wissen, wie hoch seine Fördersumme ausfallen könnte. Bei der individuellen Berechnung unterstützt Sie www.daemminfo.de; auf dieser Seite findet sich eine umfassende Fördermittelauskunft.
Anzeigenvorlagen, Textvorschläge für WDVS-Werbebriefe sowie die Verlinkung von www.daemminfo.de auf Ihre Firmen-Website beeindrucken Ihre Kunden zusätzlich.
Die VOC-Decopaint Richtlinie zielt darauf ab, die Emission flüchtiger organischer Stoffe zu reduzieren und damit einen Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz zu leisten. Seit dem 1.1.2008 sind Bautenfarben und -lacke mit hohem Lösemittelgehalt nicht mehr im Handel erhältlich. Das betrifft auch Endverbraucher. Eine Chance, die Sie nutzen können! Denn die neuen VOC-konformen Beschichtungen sind deutlich anspruchsvoller in der Handhabung. Für unerfahrene Heimwerker wird es schwieriger, gute Beschichtungsresultate zu erzielen. Nehmen Sie diesen Anlass, sich als Profi und Problemlöser für Beschichtungs- und besonders Lackierarbeiten zu empfehlen – und zwar aktiv:
  • Direktwerbung: Informieren Sie alle Ihre Bestandskunden mit einem Brief oder einer Postkarte über die neue Richtlinie.
  • Beratung: Weisen Sie in jedem Beratungsgespräch auf die VOC-Problematik hin und zeigen Sie auf, mit welchen neuen Beschichtungen Sie VOC-konform arbeiten.
Absetzen der Rechnung
Bis zu 600 Euro im Jahr können Privatpersonen seit 2006 für Arbeitskosten von Handwerksleistungen in ihrer selbst genutzten Wohnung von der Steuer absetzen. Bei Schönheitsreparaturen ist das ein Verkaufsargument, das auf seinen Einsatz wartet.
  • Direktwerbung: Starten Sie eine Werbebriefaktion an entsprechende Privatkunden aus Ihrer Kundendatei. Den Steuervorteil können Sie ideal mit dem Angebot koppeln, Klein- und Schönheitsreparaturen für Ihre Kunden durchzuführen. So wird der Anlass „Steuervorteil“ zum Türöffner, auch für wesentlich größere Aufträge.
  • Information bei Rechnungsstellung: Verweisen Sie auch in Ihrer Rechnung an den Kunden auf den Steuervorteil und markieren Sie die absetzbaren Leistungen (Arbeitslohn).
Auftragswerbung aus aktuellem Anlass hat einen wertvollen Nebeneffekt: Sie können damit vom reinen Dienstleister zum Berater Ihrer Kunden aufsteigen und sich einen zusätzlichen Vertrauensbonus sichern. Das trägt wesentlich zur Kundenbindung bei.

kompakt
Der Gebäude-Energiepass, die VOC-Richtline und die Absetzbarkeit von Handwerksleistungen können Anlässe sein, beim Kunden für Malerleistungen zu werben.
Brillux KundenClub
Kerstin Kammann
Postfach 1640
48005 Münster
Tel.: (0251) 7188–731
Fax: (0251) 7188–439
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