Startseite » Aus- & Weiterbildung »

Schimmelsanierung: Beseitigung der Schadensursache

Teil 4: Beseitigung der Feuchtigkeitsursache
Fachgerechte Schimmelsanierung: Beseitigung der Schadensursache

Bei der Betrachtung der Schadensursache vor der Schimmelsanierung wird zwischen Bauteilfeuchtigkeit und Oberflächenfeuchtigkeit unterschieden.

Für den dauerhaften Erfolg der Schimmelsanierung muss zuerst ermittelt werden, woher die Feuchtigkeit überhaupt kommt und wie weitere Feuchtigkeitseinwirkung beseitgt werden kann.

Schimmelsanierung bei Bauteilfeuchtigkeit

Kommt es zu einem Wasserschaden – beispielsweise verursacht durch einen Wasserrohrbruch oder durch das Überlaufen der Badewanne oder durch einen geplatzten Waschmaschinenschlauch – müssen sofort nach dem Bemerken technische Trocknungsmaßnahmen eingeleitet werden. Nur so lässt sich ein mikrobiellen Befall  vermeiden. Ist durch einen länger andauernden Wasseraustritt, z.B. durch feine Haarrisse oder Korrosion in wasserführenden Leitungen, bereits ein Schimmelbefall eingetreten, dann müssen Bauteile, die mikrobiell befallen sind, in der Regel vor Beginn der Trocknungsmaßnahmen ausgebaut werden.

Bei der Trocknung von Bauteilen dürfen aber keine mikrobiellen Bestandteile freigesetzt werden. Darauf muss das Trocknungsverfahren abgestimmt werden. Ist dies nicht möglich, sind die betroffenen Räume abzuschotten. In bewohnten Räumen dürfen nur Trocknungsverfahren eingesetzt werden, die eine Freisetzung von Staub und Schimmelbestandteilen verhindert.

Außerdem muss beachtet werden: Eine Trocknung von Konstruktionsaufbauten (Hohlräume, Fußböden) ,die durch fäkalhaltiges Abwasser verunreinigt sind, ist nicht zielführend. Solche Konstruktionen müssen vor der Schimmelsanierung ausgebaut werden.

Schimmelsanierung bei Oberflächenfeuchtigkeit (Kondensation)

Bei erhöhter Luftfeuchtigkeit und kalten Oberflächen kann es zu einem Kondensationsschaden kommen. Dieser kann durch unangepasstes Heiz- und Lüftungsverhalten, durch Wärmebrücken oder eine Kombination dieser beiden Ursachen ausgelöst worden sein. Zur Vermeidung sollte ggf. das Wohnverhalten entsprechend angepasst oder aber bei Wärmebrücken der Wärmeschutz verbessert werden. Auch Schimmelbefall durch Kondensation sollte umgehend fachgerecht entfernt werden.

Erst nach der Klärung und Beseitigung der Feuchteursachen kann eine Schimmelsanierung erfolgen.

Robert Kussauer
Sachverständigenbüro
www.gutachten-kussauer.de

 

Teil 5: Wer darf was sanieren?

PDF zum Download:

Schimmelbefall in Gebaeuden

Aktuelle Ausgabe
Titelbild Malerblatt 3
Ausgabe
3.2024
ABO
Malerblatt Wissenstipp

Malerblatt Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Malerblatt-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Malerblatt-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Malerblatt-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de