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Böden beschichten oder versiegeln?- Frage des Monats

Aus- & Weiterbildung ZERO-Lack
Böden beschichten oder versiegeln?- Frage des Monats

Böden beschichten oder versiegeln?- Frage des Monats
Bodenbeschichtungen können sowohl mechanischen als auch chemischen Belastungen im Nass- und Trockenbereich widerstehen. Die beiden gängigen Arten sind Dünnbeschichtungen, die per Rolle, und selbstverlaufende Dickbeschichtungen, die mit Rakel bzw. Glätter aufgetragen werden.

Die Materialbeschaffenheit und das Auftragsverfahren ermöglichen die Selbstnivellierung der Beschichtung. Dadurch lassen sich besonders ebene Oberflächen mit hoher Schutzwirkung erzielen. Bodenbeschichtungen, deren Dicken in der Regel zwischen 0,3 und 5 mm liegen, eignen sich besonders für den Objektbereich.

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Roberto Bongiovanni Leiter Anwendungstechnik bei ZERO-LACK, Bad Oeynhausen

Die Wirkung von Bodenversiegelungen gestaltet sich etwas anders. Je nach Zusammensetzung haben die behandelten Böden eine gute mechanische und chemische Beständigkeit. Allerdings ist die Nutzschicht relativ gering. Diese Roll- oder Streichqualitäten werden vom klassischen Maler dank relativ einfacher Verarbeitungsweise bevorzugt eingesetzt. Eine Versiegelung vermindert deutlich den Verschleiß einer Fläche sowie die Staubbildung, bei gleichzeitiger Erhöhung der Reinigungsfähigkeit. Der deckende Auftrag verschließt bei diesem Verfahren die Poren des Bodens vollständig.

Einsatzgebiete

Einsatzgebiete für Versiegelungen finden sich häufig in Garagen, Kellerräumen sowie bei Gewerbe- und Industrieböden mit mittlerer Belastung. Da die Schichtstärken zwischen 0,1 und 0,3 mm liegen, ist diese Maßnahme nur bedingt bei mechanischer Belastung in gewerblich genutzten Bereichen einzusetzen. Versiegelungen basieren auf Kunstharz- und Reaktionsharz, sind entweder lösemittelhaltig oder lösemittelfrei. Zudem sind farbige Gestaltungen durch Pigmentierung oder eingestreute kolorierte Chips möglich. Für derlei Bedarfe bietet ZERO das FuboTec-System.

Rutschhemmende Böden

Selbstverständlich müssen Fußbodenflächen in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen rutschhemmend ausgeführt sein. Das definieren die Arbeitsstättenverordnung und die UVV – „Allgemeine Vorschriften“ (BGV A1, früher VBG 1). Den Grad der Rutschhemmung weisen die „Bewertungsgruppe der Rutschhemmung“, kurz Rutschhemmklasse, gemäß der BG-Regel 181 „Fußboden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“ und die Prüfnorm DIN 51130 aus. Zur Erhöhung der erforderlichen Trittsicherheit in rutschgefährdeten Bereichen hält ZERO das Produkt FuboTec Grip bereit. Dieser rutschhemmende Zusatz besteht aus Mikroglasperlen, die den gewünschten Farbton der Versiegelung kaum merklich beeinflussen.

Bauaufsichtliche Anforderungen

Für die Verwendung von Bodenbeschichtungen oder -versiegelungen in Innenräumen gelten darüber hinaus bauaufsichtliche Anforderungen. So ist der Nachweis zu erbringen, dass die Gesundheit der Raumnutzer durch die Verwendung dieser Produkte nicht gefährdet wird. Ein besonders wichtiges Kriterium ist die Konzentration flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) in der Raumluft. Mögliche VOC-Emissionen können anhand des AgBB-Schemas bewertet werden. Viele moderne Anstrichmaterialien, die für Böden in Innenräumen angewendet werden, erfüllen diese Ansprüche, z. B. ZERO FuboTec PUR. Die Abkürzung „AgBB“ steht für „Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten“.



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