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Frage des Monats: Brandschutzbeschichtungen für Stahl?

FRAGE DES MONATS
Brandschutzbeschichtungen für Stahl?

Brandschutzbeschichtungen für Stahl?
Stahl selbst ist nicht brennbar, jedoch kann sich die Funktionsfähigkeit von Stahlprofilen im Brandfall durch Erreichen der kritischen Temperatur verringern. Diese beträgt je nach Art und Belastung der Bauteile ca. 500 – 750 °C.

Um den negativen Auswirkungen eines Brandes entgegen zu wirken, ist ein speziell auf die Nutzung abgestimmtes Brandschutzkonzept vom Planer zu erstellen. Denn bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und in Stand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird, und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Dämmschichtbildende Brandschutzbeschichtungen schützen Stahlprofile im Brandfall, indem sie die Zeit bis zum Erreichen der kritischen Temperatur verlängern. Je nach Profilmaß, Art der Profile (offen oder geschlossen), Einbausituation und Auftragsmengen können Zeiten von 30 bis 90 Minuten erreicht werden. Im Brandfall schäumt der Dämmschichtbildner ab einer Temperatur von etwa 120 bis 200 °C unter großer Volumenzunahme auf und bildet einen soliden, feinporigen Kohlenstoffschaum. Aufgrund seiner sehr geringen Wärmeleitfähigkeit isoliert der Schaum das Bauteil, sodass sich dieses langsamer erwärmt.

Brandschutzbeschichtungen für Stahlprofile werden immer im System, bestehend aus Grundierung für Schwarzstahl oder verzinkte Flächen, Dämmschichtbildner und Deckbeschichtung, ausgeführt. Die Deckbeschichtung dient der Farbgestaltung und dem Schutz des Dämmschichtbildners gegen Feuchtigkeit und mechanische Einflüsse. Produkte, Mengen und Vorgehensweise sind in der jeweiligen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (AbZ), der Zulassung im Einzelfall (ZiE) oder der europäisch technischen Zulassung (ETA) festgeschrieben.

Das Auftragen des Beschichtungssystems darf nur von zertifizierten Unternehmen durch geschultes, fachkundiges Personal durchgeführt werden. Nach Fertigstellung aller Arbeiten wird vom Beschichter in einer sogenannten „Errichterbescheinigung“ bestätigt, dass das System zulassungskonform aufgebracht wurde. Zur Gewährleistung der Brandsicherheit und Aufrechterhaltung des Brandschutzkonzepts ist der Eigentümer verpflichtet, die üblicherweise mit Aufklebern oder Brandschutzplänen gekennzeichneten, beschichteten Bauteile in regelmäßigen Abständen durch Sichtprüfung zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen. Beschädigungen ab Größe einer 2 Euro Münze sollten unverzüglich fachgerecht behoben werden. Bei der Ausbesserung ist darauf zu achten, dass das zum System passende Produkt gewählt wird. Zero-Lack bietet mit Zero-Flamm-Metalldämm 3060 innen ein solches Brandschutzsystem für Stahlprofile an.



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