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Frage des Monats: Klassifizierung von Brandschutz-Beschichtungen

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Frage des Monats: Klassifizierung von Brandschutz-Beschichtungen

Die Brandschutzvorschriften in den Landesbau- ordnungen besagen, dass bauliche Anlagen so anzuordnen sind, dass der Entstehung und Ausbreitung von Schadfeuern vorgebeugt wird und Rettung von Mensch und Tier möglich ist. Was bedeuten in diesem Zusammenhang die Bezeichnungen F30, F60 und F90 bei Brandschutzbeschichtungen?

Werden bei der Gebäudekonstruktion Stahlprofile verbaut, ergibt sich im Brandfall folgende Situation: Die voll beanspruchten Stahlbauteile verlieren bei Erwärmung auf mehr als 500 Grad Celsius ihre Funktionsfähigkeit. Um bei unverkleideten Profilen diesen Zeitpunkt zu verzögern, werden Beschichtungssysteme mit Brandschutzbildner verwendet. Diese reaktiven Dämmschichtbildner entwickeln im Brandfall ab ca. 120 Grad Celsius eine feinporige Schaumschicht, die ein Vielfaches der ursprünglichen Beschichtung beträgt und je nach Auftragsmenge bis zu fünf Zentimeter Stärke erreichen kann. Diese Schaumschicht hat eine hohe Dämmwirkung und verhindert über einen bestimmten Zeitraum von 30, 60 oder 90 Minuten das Erreichen der kritischen Temperatur von 500 Grad Celsius. Weil es sich bei den Stahlprofilen um ein Bauteil der Feuerwiderstandsdauer Klasse F handelt, werden hier definierte Zeiten in Minuten angegeben.
Ein Beispiel in Zahlen: Ein unverkleidetes Stahlprofil mit der Bezeichnung I 280 und einem U/A-Wert von 158 hat eine Feuerwiderstandsdauer von ca. 10 Minuten. Wird dieses Stahlprofil mit einem Brandschutzsystem in der Feuerwiderstandsklasse F30 beschichtet, verlängert sich die Zeit um 30 Minuten. Die Mindestauftragsmenge des Dämmschichtbildners beträgt in diesem Fall ca. 790 g/m². Bei Widerstandsklasse F60 wird die Widerstandsdauer um 60 Minuten erhöht. Hierfür bedarf es jedoch schon ca. 3.750 g/m² des Dämmschichtbildners.
Bei der Feuerwiderstandsklasse F90 verlängert sich die Widerstandsdauer um 90 Minuten. Um diese Feuerwiderstandsklasse zu erreichen, werden ca. 6.800 g/m² Dämmschichtbildner benötigt.
Die Auftragsmenge und die daraus resultierende Schutzwirkung sind auch abhängig von der Art der Stahlprofile (offenes oder geschlossenes Profil) und deren Bauart. Reaktive Brandschutzsysteme sind geprüft und genaue Werte sind den jeweiligen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen zu entnehmen. Brandschutzmaßnahmen dürfen nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden. Nur das geschulte Fachpersonal kann im Vorfeld eine Aussage über die Möglichkeit einer Ausführung und deren Wirkungsweise treffen. Ausführlichere Beschreibungen finden Sie im BFS-Merkblatt Nr. 15.
Auf Stahlbauteilen sowie Holz und Holzwerkstoffen verzögert das reaktive ZEROflamm-Brandschutzsystem den zerstörerischen Verbrennungsprozess um wertvolle Zeit. Stützen, Träger und Fachwerkstäbe, offene und geschlossene Profile können mit ZEROflamm-Metalldämm in den Feuerwiderstandsklassen F30 bis F90 geschützt werden.
Holzwerkstoffe hingegen sind Baustoffe. Deren Brandverhalten wird unter der Regelung nach Euroklassen angegeben. ZEROflamm-Holzdämm ist nach der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung „schwer entflammbar“ (Euroklasse B-s1-d0).
Fazit
Die Dreifach-Beschichtung des ZEROflamm-Systems entwi-ckelt bei Feuer und Strahlungshitze eine bis zu fünf Zentimeter dicke dämmende Schaumschutzschicht, die Abbrandgeschwindigkeit wird dadurch erheblich verringert. Das Produktsystem schließt Grundierung, Dämmschichtbildner und Überzugslack ein.
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