Auch als Auftragnehmer sind im Vorfeld Bedenken anzumelden oder gar der Auftrag abzulehnen, wenn das Sanierungsziel oder der Sanierungsvorgang bei der Schimmelsanierung nicht den Regeln der Technik entspricht oder später sogar negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Nutzer nicht ausgeschlossen werden können. Ebenso ist Vorsicht geboten bei überzogenen Anforderungen (keimfrei) des Auftraggebers an den Sanierungserfolg, der ggf. nicht herstellbar ist.
Das Sanierungsziel sollte in der Regel darauf ausgelegt sein, den mikrobiellen Befall zu entfernen (dekontaminieren), die kontaminierten Oberflächen zu reinigen und die Räume in einen Normalzustand (normale Hintergrundkonzentration) zurück zu versetzen.
1. Schimmelsanierung zum Normalzustand:
Der Normalzustand ist der Zustand, wenn Material nicht mit Schimmelpilzen bewachsen ist und keine mikrobielle Kontamination über dem üblichen Maß vorhanden ist .Er wird definiert durch Hintergrundwerte von Baumaterialien und Oberflächen oder Referenzmaterialien von bekanntermaßen nicht befallenen Oberflächen aus dem Objekt. Grundsätzlich entspricht eine Besiedelung von Materialien sowie eine daraus resultierende geruchliche Auffälligkeit nicht einem Normalzustand.
2. Sanierungsziel Abschottung:
In manchen Fällen, bei denen schimmelbefallene Untergründe nur mit sachverständig begründetem, unverhältnismäßig hohem Aufwand entfernt werden können, kann ggf. eine Abschottung (dauerhaft partikel- und sporendicht) als Sanierungsziel vereinbart werden. Voraussetzung ist die messtechnische Bestätigung, dass die betroffenen Bauteile innerhalb der Abschottung nachhaltig und ausreichend trocken sind.
Die Entscheidung zur Abschottung sollte sorgfältig überlegt und nur im Ausnahmefall angewendet werden. Die Abschottung sollte entsprechend gekennzeichnet und zu einem späteren Zeitpunkt, nicht ohne zuvor die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen, geöffnet werden.
3. Sanierungsziel Gewährleistungsschaden:
Im Neubaubereich kommt es gelegentlich in der Bauphase durch hohe Luftfeuchtigkeit zu einem Schimmelbefall der Unterdeckplatten oder auch der verbauten Gipskartonplatten. Grundsätzlich liegt dann zumindest ein Mangel vor. Der Auftraggeber hat keine Gebäude mit Schimmelbefall bestellt, daher sind mikrobiell belastete Untergründe bei der Schimmelsanierung in der Regel zurückzubauen. Häufig gelingt dies nicht ohne Rückbau vom gesamten Dach. Das Sanierungsziel ist entsprechend abzustimmen.
Eine geplante Lüftung ggf. mit Unterstützung einer technischen Trocknung ist bei erhöhter Baufeuchte, wie sie z. B. durch den Einbau von Putz und Estrich entstehen kann, unabdingbar.
Teil 4: Beseitigung der Schadensursache
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