Startseite » Aus- & Weiterbildung »

Umgang mit „Aufmaßplänen“

Aufmaß-Tipp!
Umgang mit „Aufmaßplänen“

Umgang mit „Aufmaßplänen“
Skizze: Ramon Pfeiler
Um Zahlungen zu verzögern werden oft Aufmaßpläne angefordert. Wie ist damit umzugehen?

Bei der Rechnungsstellung für Baumaßnahmen, insbesondere bei den Maler-, Putz-, Trockenbau- oder WDVS-Arbeiten, kommt es immer häufiger vor, dass Aufmaßpläne angefordert werden. Denn „ohne“, also nur mit dem eigentlichen Aufmaß, sei die Rechnung nicht zu prüfen.

Was bedeutet ein Aufmaßplan?

Rechnungen werden dann ungeprüft, als „nicht prüfbar“ zurückgesendet und die angeforderte Zahlung wird bis auf weiteres verweigert. Dies ist keine Seltenheit und im Objektbereich ein durchaus übliches Procedere. Abhängig davon, wie oft dies passiert und wie hoch die üblichen Zahlungsanforderungen sind, kann es zu erheblichen Liquiditätsengpässen kommen. Manch einem bricht es das Genick! Damit der „Rubel“ irgendwie rollt, werden letztendlich doch „Aufmaßpläne“ nachgereicht! Dies stellt natürlich einen erheblichen Mehraufwand dar.

So gehen Sie richtig mit Aufmaßplänen um

In der Fachliteratur ist zu lesen, dass diese Leistung, also das Anfertigen von Abrechnungszeichnungen, keine Nebenleistung darstellt. Daher ist das Anfertigen von Abrechnungszeichnungen als „besondere Leistung“ zu werten. D. h. Aufmaßpläne sind extra zu vergüten. Wenn also wieder einmal Abrechnungszeichnungen, Aufmaßpläne oder ähnliches angefragt werden, gerne gleich nach der Vergütung fragen!



Firmenverzeichnis
Hier finden Sie mehr über:
Produkt des Monats
Aktuelle Ausgabe
Titelbild Malerblatt 4
Ausgabe
4.2024
ABO

Malerblatt Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Malerblatt-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Malerblatt-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Malerblatt-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de