Bei einem Wasserschaden, beispielsweise verursacht durch einen Wasserrohrbruch, das Überlaufen der Badewanne oder auch durch einen geplatzten Waschmaschinenschlauch müssen unverzüglich technische Trocknungsmaßnahmen eingeleitet werden, um einen mirkrobiellen Befall zu vermeiden. Denn in Abhängigkeit von Temperatur und Material ist bei Wasserschäden bereits nach wenigen Tagen bis Wochen mit einem Schimmelwachstum zu rechnen. Bei der Trocknung von Bauteilen dürfen aber keine mikrobiellen Bestandteile freigesetzt werden. Das Trocknungsverfahren ist darauf abzustimmen.
Schimmelsanierung
Ist dies nicht möglich, sind die betroffenen Räume abzuschotten. In bewohnten Räumen dürfen nur Trocknungsverfahren eingesetzt werden, die eine Freisetzung von Staub, Fasern und Schimmelbestandteilen verhindern. Die Trocknung von Fußbodenkonstruktionen erfolgt daher in der Regel im Unterdruckverfahren, unter der Verwendung von sogenannten Hepafiltern, das sind Luftfilter mit hoher Wirksamkeit gegen Teilchen.
Um die Trocknung zu beschleunigen ist es z. B. bei stark durchfeuchtetem Mauerwerk hilfreich, stark diffusionshemmende Oberbeläge (Fliesen, Kunststoffe, PVC-Beläge usw.) zu entfernen. Tapeten und „schimmelanfällige“ Materialien sollten ebenfalls umgehend entfernt werden.
Ist bereits ein Schimmelbefall eingetreten – dies ist insbesondere der Fall bei länger andauerndem Wasseraustritt, z. B. durch feine Haarrisse oder Korrosion in wasserführenden Leitungen – müssen für die Schimmelsanierung die Bauteile mit mikrobiellem Befall vor Beginn der Trocknungsmaßnahmen ausgebaut werden. Der Erfolg der Trocknung ist messtechnisch zu überprüfen. Dabei gilt eine technische Trocknung als erfolgreich abgeschlossen, wenn das ehemals feuchte Bauteil so weit getrocknet ist, dass das gesamte Bauteil wieder eine normale Ausgleichsfeuchte aufweist und es nicht mehr zu einem mikrobiellen Befall oder einer Bauteilschädigung kommen kann.
Teil 9: Dekontimination oder Desinfektion
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