Vor der Neubeschichtung von Holzbauteilen wie z.B. Schlagläden, Fenstern, Türen, Toren ist es oft notwendig, Altbeschichtungen zu entfernen. Die Bauteile können zur Entlackung in eine Ablaugerei gegeben werden.
Bei diesem Verfahren werden die Holzbauteile traditionell über einen längeren Zeitraum in Tauchbäder gegeben. Unter Zuhilfenahme von Soda oder Ätznatron und hoher Temperatur werden die Flächen von alten Öl- oder Alkydharzlacken befreit. Die starke Alkalität der Lauge lässt Öle und Harze verseifen und wasserlöslich werden.
Die hochalkalischen Stoffe greifen aber nicht nur die Altbeschichtung an, sondern auch das Holz. Nach dem Entfernen der Altbeschichtung wird eine Neutralisation mit verdünnten Säuren durchgeführt. Bei diesen chemischen Vorgängen entstehen Salze, die nur durch gründliches Nachwaschen von und aus dem Holzbauteil gespült werden können. Dieser Arbeitsschritt ist besonders sorgfältig auszuführen.
Durch den Ablaugeprozess und das spätere Nachwaschen wird das Holz jedoch stark durchfeuchtet und muss getrocknet werden. Das Ablaugen in Tauchbecken ist zwar nach wie vor weit verbreitet, aber längst nicht mehr Stand der Technik.
Moderne Ablaugereien arbeiten im Kammersprühverfahren. Hierbei wird heiße Lauge versprüht und die zu entlackenden Holzbauteile werden eingenebelt. Durch das Abführen des verseiften Lackes und durch Zuführung immer frischer Lauge verkürzt sich der Arbeitsprozess erheblich. Die nachfolgende Reinigung erfolgt mit Wasserhochdruck. Durch die kurze Bearbeitungszeit wird das Holzbauteil nicht ernsthaft durchnässt, muss aber ebenfalls getrocknet werden. Bevor also mit den Anstricharbeiten auf dem Holzbauteil begonnen werden kann, ist zu prüfen, ob die Holzfeuchtigkeit den Richtlinien entspricht. Ebenfalls ist die Alkalität zu checken, z.B. mit Indikatorpapier. Sie darf vom neutralen Punkt pH=7 nicht stark abweichen, auch nicht in den Fugen.
Es dürfen auch keine Salze vorhanden sein, die später zu Anstrichstörungen oder weißlichen Verfärbungen führen.
Fazit
Werden vom Maler nach den o.g. Untergrundprüfungen Mängel festgestellt, sind schriftlich Bedenken anzumelden. Da der Maler eine Mangelbeseitigung – wie etwa nachträgliches Neutralisieren – nicht durchführen kann, muss gegebenenfalls eine Mängelrüge an die Ablaugerei erfolgen.
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