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Titandioxid in Farben: Bedrohung für die „bunte Welt“

Titandioxid wird „möglicherweise krebserzeugend“ eingestuft
Bedrohung für die „bunte Welt“

Wir sprachen mit Dr. Helge Kramberger, Geschäftsführer des Dr. Robert-Murjahn-Instituts und Vorsitzender des europäischen Normungsgremiums CEN/TC 139 „Farben und Lacke“ über den Stand der Entwicklung und die möglichen Folgen für unsere Branche, sollte Titandioxid als „möglicherweise krebserzeugend“ eingestuft werden.

Malerblatt: Wie hoch ist die Möglichkeit, dass Titandioxid als „möglicherweise krebserzeugend“ eingestuft wird? Dr. Helge Kramberger: 50:50, aber ich habe meine Glaskugel heute nicht dabei. Spaß beiseite: Legt die Branche die Hände in den Schoß, liegt die Wahrscheinlichkeit bei 95 Prozent einer Einstufung als „möglicherweise krebserzeugend“. Das ist nahezu ein Automatismus. In der Vergangenheit wurde, von wenigen Ausnahmen abgesehen, das, was das Risk Assessment Committee (RAC) empfohlen hat, auch von der Politik umgesetzt.

Was tut die Branche, um einen Automatismus zu verhindern? Es wird wirklich mit sehr viel Aufwand gearbeitet, um die Einstufung zu verhindern. Wir klären in Kampagnen wie der der Initiative „Pro Titandioxid“ des VdL auf. Wir sprechen intensiv mit Behörden und Politikern – und das europaweit. Koordiniert wird das über den Europäischen Chemieverband. Es werden auch noch einmal umfangreiche Studien durchgeführt. Zusätzlich führen wir soziökonomische Analysen durch, um herauszustellen, welche Kosten und welcher Schaden für die Bevölkerung entstehen würden.

Gibt es Ersatzstoffe, die Titandioxid angemessen ersetzen könnten? Meiner Einschätzung nach gibt es keinen gleichwertigen Ersatz, es wird in den nächsten Jahren auch keiner gefunden werden. Soweit lehne ich mich aus dem Fenster. Potenzielle Ersatzstoffe wie z. B. Zinkpigmente sind technisch nicht gleichwertig, toxikologisch schlechter untersucht und hätten mit Sicherheit ein schlechteres Umweltverhalten, weil Zink z.T. gelöst wird und in Gewässer gelangt. Kleine Hersteller könnten mit Ersatzstoffen nur noch die untersten Qualitäten herstellen, ohne jegliches Nassdeckvermögen und lediglich mit ein bisschen Trockendeckvermögen. Nicht nur das Deckvermögen würde leiden, auch der Nassabrieb würde massiv schlechter werden. Das gilt für nahezu alle Farbtöne. Titandioxid ist zwar ein Weißpigment, trotzdem ist es in 95 Prozent aller Farbtöne enthalten. Die komplette „bunte Welt“ wäre also auch betroffen.

Titandioxid ist auch in zahlreichen Kosmetika und Nahrungsergänzungsmitteln enthalten. Warum gibt es da keine Beanstandungen, sehr wohl aber bei Farben? Zunächst einmal muss man wissen, dass Kosmetika, Nahrungsmittel und auch Arzneimittel ihre eigenen Gesetze haben und daher – im Gegensatz zu Farben und Lacken – nicht unter das Chemikalienrecht fallen. Sie wären also von dieser Einstufung und Kennzeichnung nur indirekt betroffen. Außerdem beziehen sich alle Studien zu Titandioxid ausschließlich auf einatembare Stäube. Wenn es überhaupt einen Effekt gibt, dann bei der Einatmung solcher Stäube. Und auch da nur, wenn man es in extrem hohen Mengen einatmet, sodass die Lunge total überladen ist. Man spricht hier im eigentlichen Wortsinn von einer Staublunge. Dieser Effekt ist aber nicht spezifisch für Titandioxid, sondern tritt bei allen unlöslichen Stäuben auf. In der Praxis werden deshalb Feinstaubmasken für einen effektiven Arbeitsschutz verwendet.

Die Bewertung des RAC, die nun zu einer Einstufung von Titandioxid als „möglicherweise krebserzeugend“ führen könnte, stützt sich allein auf zwei Tierversuche, die über zwanzig Jahre alt sind: Warum kann dieser Vorschlag dennoch zum Erfolg führen? In der Tat sind diese Studien schon sehr alt, es gibt auch viele weitere Studien, die keinen krebserzeugenden Effekt zeigen. Nur ist es so: Wird eine Studie präsentiert, die zeigt, dass etwas „möglicherweise krebserzeugend“ ist, und zehn andere dies nicht bestätigen, wird üblicherweise die „kritische“ Studie als „Worst-Case-Szenario“ herangezogen. Der Rückgriff auf eine so alte Studie hat folgenden Grund: Bei dem Tierversuch wurde mit extrem hohen Staubmengen gearbeitet, das waren Konzentrationen in einem Bereich, wie sie niemals in der Realität auftreten, nicht mal in staubigen Produktionsanlagen. Solche Tierversuche entsprechen nicht den heutigen EU-Richtlinien. Deshalb ist auch in den neueren Studien keine Tumorbildung aufgetreten, da die Tiere angepassten Staubkonzentrationen ausgesetzt wurden.

Wie ist der Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens genau? Gäbe es bei einer Einstufung als „möglicherweise krebserzeugend“ Übergangsfristen? Darauf gibt es leider keine eindeutige Antwort: Es handelt sich um einen mehrstufigen Gesetzgebungsprozess, bei dem es bestimmte Fristen gibt. Das zuständige Expertengremium, das RAC, hat seine Expertenmeinung abgegeben, und jetzt liegt der Ball bei der EU-Kommission. Das offizielle Protokoll mit der RAC-Empfehlung wird Mitte September erwartet (nach Redaktionsschluss), danach muss die EU-Kommission einen Vorschlag für die gesetzliche Regelung finden. Dafür hat sie im Prinzip beliebig lange Zeit. Wahrscheinlich wird bis Mitte 2018 ein Entwurf vorgelegt, der in der Öffentlichkeit kommentiert und diskutiert werden wird. Das Gesetzgebungsverfahren zieht sich vermutlich noch bis 2019 hin. Danach gibt es noch einmal eine Übergangsfrist von insgesamt 18 Monaten. 2019 oder 2020 könnte die Kennzeichnungspflicht also frühestens greifen. Produkte, die über ein Prozent Titandioxid enthalten, müssten dann als „möglicherweise krebserzeugend“ gekennzeichnet werden. Theoretisch müsste selbst bei den Händlern der Altbestand umetikettiert werden. Das gilt aber nicht für den Maler.

Bei negativem Ausgang des Bewertungsverfahrens: Bestünde die Möglichkeit, die Entscheidung anzufechten? Man könnte theoretisch vor dem Europäischen Gerichtshof klagen, ein Erfolg wäre aber illusorisch. Im Prinzip handelt es sich um ein Gesetzgebungsverfahren mit offiziellem Einspruchsverfahren. Gewisse Abmilderungen ließen sich ggf. noch erreichen: Es wäre z. B. denkbar, dass die Einstufung oder Kennzeichnung ausschließlich auf pulverförmiges Titandioxid begrenzt wird. Flüssige und pastöse Produkte wären dann nicht kennzeichnungspflichtig. Aber das Problem wäre damit noch nicht vom Tisch: Es gibt viele Gesetze, die sich nicht auf die Einstufung des Gemisches, sondern direkt auf die Inhaltsstoffe beziehen. Bei der Entsorgung beispielsweise gilt: Alles was mehr als ein Prozent gefährliche Inhaltsstoffe beinhaltet, gilt als gefährlicher Abfall. Millionen Tonnen von Bauschutt in Deutschland wären dann „gefährlicher Abfall“. Unabhängig davon, ob die Farbe oder der Putz gekennzeichnet werden müsste. Ich halte diese Diskussion aber für verfrüht, weil es darum gehen muss, zu beweisen, dass die Einstufung weder wissenschaftlich korrekt ist, noch, dass sie einen Fortschritt für den Arbeits- oder Verbraucherschutz darstellen würde.

Entstehen durch diese ganzen Schutzmaßnahmen und die aufwendigere Entsorgung nicht enorme Kosten, die der Maler an den Kunden weitergeben muss, um noch profitabel arbeiten zu können? Bezüglich der Schutzmaßnahmen sehe ich das nicht, denn Schutzmaßnahmen sind ja bei Tätigkeiten mit Stäuben jetzt schon erforderlich. Die Arbeiten werden nicht viel aufwendiger, weil ein Stoff als „möglicherweise krebserzeugend“ eingestuft ist. Es ist aber durchaus vorstellbar, dass die Entsorgung von Resten und nachfolgende gesetzliche Regelungen den Arbeitsprozess verteuern.

Wie schätzen Sie die Wirkung auf den Endkunden ein, wenn Farbgebinde mit einen Gefahrestoff-Symbol ausgeliefert werden müssten? Formal dürfte man die Produkte mit dem Gefahrensymbol in Umlauf bringen, die Frage ist: Akzeptiert der Kunde, dass der Maler ihm das Haus streicht, wenn auf dem Eimer steht, dass das Produkt möglicherweise Krebs erregt. Das wird für viele Kunden nicht annehmbar sein, auch wenn sie gar nicht von der Staubproblematik betroffen sind. Es führt für den Maler also zu der Situation, dass er die Wahl hat: Er nimmt ein Produkt mit Gefahrensymbol und heutigem Standard oder eines ohne Kennzeichnung, das aber massiv schlechtere Qualität hat. Wir sprechen hier nicht von Nuancen sondern von einem Sprung zwischen einer Profiqualität und einer einfachen DIY-Farben-Qualität. „Wenn das Ergebnis schlecht ist, dann kann ich es auch gleich selbst streichen“, wird dann die Denkweise der Kunden sein.

Welche Probleme kämen bei der Entfernung alter Farbschichten, etwa durch Schleifen, auf den Maler zu? Was wir eigentlich bräuchten, sind EU-weit harmonisierte Staubgrenzwerte. Wenn überhaupt, treten Titandioxidstäube in Produktionshallen auf – und eben beim Abschleifen alter Farbschichten. Zu den Produktionshallen gibt es Studien an über 20.000 Mitarbeitern, die keinerlei Hinweise auf Erkrankungen zeigen. Und zum Thema Abschleifen gibt es bereits Arbeitsschutzmaßnahmen. Schleifen von Hartholz etwa gilt schon heute als krebserregend. Deshalb ist aber nicht das Buchenholz als krebserregend eingestuft, sondern die Tätigkeit „Schleifen von Hartholz“. Das ist eine sinnvolle Maßnahme, denn sie bedeutet: Hier sind Schutzmaßnahmen erforderlich. Während aber niemand Buchenholz als gefährlich einstuft, geht man bei Titandioxid genau diesen Weg.

Wie bedrohlich ist eine etwaige Kennzeichnungspflicht für die Arbeitsplätze in unserer Branche? Sehr bedrohlich. Denn die stofflichen Eigenschaften der Ersatzstoffe sind deutlich schlechter, was möglicherweise dazu führt, dass sich der Maler nicht mehr über technische Qualitäten definieren kann, sondern nur noch über den Preis. Auch die Dienstleistung eines Malers wird nicht mehr viel wert sein, wenn er nur noch mit minderwertigen Produkten arbeiten kann. Dann geraten wir in eine Abwärtsspirale von Preisen und Qualität. Das wiederum kann zu Arbeitsplatzverlusten führen, sowohl bei den Farbherstellern als auch bei den Handwerkern. Das Interview führte Andreas Ehrfeld.

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