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Gutes Geschäft mit Gutscheinen

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Gutes Geschäft mit Gutscheinen

Früher ein Verlegenheitsgeschenk, heute auf Platz 1 der Wunschlisten: Gutscheine haben sich zum Renner entwickelt – und zum bedeutenden Umsatzbringer für Unternehmen, auch im Handwerk. So packen Sie Ihr Zusatzgeschäft durch Gutscheine an.

Autor: David Recker | Fotos: Brillux

Was soll man nur schenken – dem Paar, das einen Hausstand gründet, dem leidenschaftlichen Do-it-yourselfer oder den Großeltern, die schon seit Jahren renovieren wollen? Ganz klar: einen Gutschein für Malerleistungen oder Produkte aus dem Farbenfachhandel! Doch noch bieten nur sehr wenige Betriebe ihren Kunden diese Schenklösung an. Falls dahinter die Bedenken stehen, dass sich damit nur „Peanuts“ erwirtschaften lassen und sich der Aufwand eines Gutscheinangebots nicht lohnt: bitte ganz schnell umdenken! Denn es lassen sich nicht nur Umsätze, sondern auch Vorteile erwirtschaften. Laut dem deutschen Einzelhandelsverband machten die Händler 2016 drei Prozent ihres Weihnachtsgeschäfts mit Gutscheinen und Bargeldgeschenken. Das summierte sich auf satte drei Milliarden Euro. Doch nicht nur die Umsatzhöhe sorgt für gute Geschäfte. In der Hotellerie und Gastronomie geht man von einer Wertschöpfung von 1:5 im Gutscheinwert aus. Das heißt: Ein Beschenkter, der einen 100-Euro-Gutschein mitbringt, gibt am Ende insgesamt 500 Euro im jeweiligen Haus aus. Und schließlich sind Gutscheine nicht nur Umsatzbringer, sondern auch äußerst elegante Kontaktanbahner hin zu Neukunden. Insgesamt steckt also jede Menge Umsatz- und Marketingpotenzial in Gutscheinen. Doch wie geht man dieses Feld an?

Zunächst: Formales

Denken Sie gleich zu Beginn Ihrer Gutscheinaktivitäten daran, dass auch mit dem Finanzamt alles reibungslos vonstatten geht. Denn seit dem 1. Januar 2019 gelten neue Vorschriften für die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen. Damit will der Gesetzgeber Umsatzsteuerausfällen vorbeugen und unterscheidet seither zwei Arten: den sogenannten Einzweck- und Mehrzweckgutschein. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden ist der Besteuerungszeitpunkt. Bei einem Einzweckgutschein wird die Umsatzsteuer sofort bei Gutscheinverkauf fällig. Beim Mehrzweckgutschein ist die Umsatzsteuer dagegen erst bei Einlösung zu entrichten. Klären Sie unbedingt mit Ihrem Steuerberater, welche der beiden Gutscheinarten für Sie die richtige ist. Beachten Sie bitte auch: Ein Gutschein bleibt in der Regel – wenn keine Befristung vermerkt ist – drei Jahre lang gültig, gerechnet vom Ende des Jahres, in dem er gekauft wurde.

Gutscheinleistungen definieren

Worüber soll der Gutschein ausgestellt werden? Angaben wie „Gutschein für die Renovierung eines Wohnzimmers“ sind für einen Malerbetrieb wenig sinnvoll, da die Kosten ohne Kenntnis der Immobilie und Kundenwünsche nicht kalkulierbar sind. Auch im Fachhandel gilt dasselbe: „Gutschein über fünf 10-Liter-Gebinde Innendispersion“ funktioniert nicht. Viel sinnvoller ist es daher, den Gutschein über den gewünschten Geldbetrag auszustellen und ihn durch einen Text zum Einsatzzweck persönlicher zu gestalten „Zuschuss für Euer neues Heim!“ oder „Beitrag zum schöneren Wohnen!“ können das leisten.

Gutscheine vorbereiten

Geschenkgutscheine müssen unbedingt haptisch sein – was sollte der Schenkende sonst übergeben? Eine wertige Gutscheinkarte ist deshalb unbedingt notwendig. Diese kann man sich individuell gestalten lassen – oder unter vier vorbereiteten Motiven wählen, die es im Brillux Werbemittelshop bereits gibt. Sie sind auch mit Firmenlogo individualisierbar.

Natürlich können Sie Ihre Gutscheine nicht nur persönlich und analog, sondern auch online verkaufen. Richtig rund wird dieser digitale Vertriebsweg jedoch erst, wenn Sie dazu ein Shop-System mit Bezahlmöglichkeit auf Ihrer Website etablieren – und natürlich auch eine Ausdruckmöglichkeit des Gutscheins.

Unbedingt: rundum sichtbar machen

Gutscheine verkaufen Sie nur dann, wenn Ihre Kunden wissen, dass Sie Gutscheine verkaufen. Gehen Sie deshalb mit Ihrem Angebot an jeder kommunikativen Kontaktstelle in die Offensive:

  • Weisen Sie also in Ihrer gedruckten Werbung – von Broschüren bis Anzeigen – auf Ihren Gutscheinverkauf hin.
  • Bieten Sie Ihre Gutscheine in einem Werbebrief an Stammkunden im November als die Lösung für Weihnachtsgeschenke an.
  • Platzieren Sie in Ihrem Ausstellungsraum oder Fachhandelsgeschäft Hinweise auf Ihre Gutscheine.
  • Sprechen Sie sie auch im persönlichen Austausch an.
  • Und nutzen Sie alle digitalen Kanäle – von Ihrer Website bis hin zu Social Media –, um Ihre Geschenkoption
    bekanntzumachen und immer wieder in Erinnerung zu rufen.

Der Aufwand ist überschaubar – die Chancen auf Zusatzumsatz aber umso größer!

Gutscheine einfach bestellen unter:
www.brillux.de/service/werbemittelshop/werbemittel/10500016_gutscheine


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Kontakt

David Recker

Postfach 1640

48005 Münster

Tel. +49 251 7188–759

Fax +49 251 7188–53395

marketingunterstuetzung@brillux.de

www.brillux.de/

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