Das Internet ist kein rechts- und auch kein steuerfreier Raum. Wer im Internet Handel treibt, muss den Gewinn versteuern.
Das gilt auch beim kontinuierlichen Verkauf eienr privaten Bierdeckelsammlung über eBay. Im vorliegenden Fall bestritt ein Verkäufer seinen Lebensunterhalt auf diese Weise. Dabei erzielte er jährlich bis zu 66.000 Euro Umsatz. Weil das Finanzamt seinen Gewinn schätzte und Umsatzsteuer erhob, zog der Bierdeckeverkäufer vor Gericht. Vergeblich: Der Fall sei nicht mit dem steuerfreien Verkauf einer privaten Sammlugn “en bloc” vergleichbar. Es handelt sich vielmehr um gewerbliche Einkünfte.
Urteil des FG Köln Az.: 14 K 188/133.
Quelle: Malerblatt 09/2015
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