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Fachliteratur Bauschäden

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Fachliteratur Bauschäden

Ein Nachschlagewerk informiert Baubeteiligte über Bauschäden und wie man diese erkennt und reklamiert.

Bauschäden zeigen sich oftmals erst nach der Gewährleistungsfrist und können Bauherren teuer zu stehen kommen. Nicht zuletzt deshalb ist es von Bedeutung, solche Schäden frühzeitig und umfassend zu erkennen und zu beseitigen. Spätestens bei Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten werden Wohneigentümer oder Hausverwaltung mit eventuellen Baumängeln oder Bauschäden konfrontiert. Das Erkennen und die sorgfältige Beurteilung der Bauschäden ist eine wichtige Voraussetzung für ihre Beseitigung sowie eine mögliche Reklamation.

Häufige Bauschäden und ihre Indikatoren

Immobilien können in vielen Bereichen Baumängel aufweisen:

  • Außenwand, insbesondere Mauerwerk und Dämmung
  • Innenwand
  • Dach (Dacheindeckung und Dachstuhl)
  • Decken und Fußböden
  • Fenster und Türen
  • Bodenbelag
  • Heizungsanlagen und sanitäre Einrichtungen

Besonders problematisch können Schäden an der Außenwand sein. Probleme wie undichte Mauerfugen oder Risse in der Bausubstanz sind hier an erster Stelle zu nennen. Aber auch nicht direkt sichtbare Mängel wie geringe Wandstärken können ein Problem darstellen, insbesondere was die Wärmedämmung betrifft. Auch Schäden wie abgeplatzte Putzflächen oder hohle Putzschichten gehören zu Mängeln, die an der Außenwand auftreten können. Ebenso sollten eventuelle Stuckelemente auf Risse untersucht werden.

Innenwandschäden können ebenfalls hohe Kosten verursachen. Diese können ähnlich ausfallen wie Außenwandschäden und umfassen Risse oder Abplatzungen im Putz, fehlende Wärmedämmung, mangelnde Schalldämmung, zu kleine Wandstärken oder mangelnde Eignung für aktuelle Brandschutzbestimmungen. In Altbauten finden sich etwa häufig noch Wände oder sonstige Bauabschnitte aus brennbarem Holz.

Besonderes Augenmerk ist auch auf Dachschäden zu richten. Dacheindeckung und Dachstuhl sind anfällig für Bauschäden, da sie selbst bei guter Bauausführung im Verlaufe der Zeit marode werden können. Dies zeigt sich etwa in morschem Holz im Dachstuhl oder in Schädlingsbefall. Beides kann das Eindringen von Wasser begünstigen. Ebenso ist auf eventuell fehlende oder beschädigte Dachziegel zu achten. Unter der Dacheindeckung sollte auf eine vorhandene und intakte Unterspannbahn geachtet werden. Für die Dachdämmung liegt eine Richtlinie in Form der Energieeinsparverordnung vor (EnEV). Ältere Dämmungen entsprechen oft nicht dieser Richtlinie.

An Decken und Fußböden können Bauschäden ebenfalls große Probleme verursachen. Hier wären defekte oder morsche Holzbalken sowie verrostete Stahlträger zu nennen. Zudem stellt auch hier fehlende Dämmung ein oftmaliges Problem dar. Fenster und Türen sowie deren Rahmen und Verglasungen sind ebenso auf Abnutzung zu untersuchen, was insbesondere die Abdichtungen innen und außen betrifft.

Was den Bodenbelag betrifft, zeigen sich Bauschäden oft in verschlissenen Dielen, defekten Fußleisten sowie mangelnder Trittschalldämmung. Bei Fliesen oder Estrich ist auf eventuelle Risse zu achten.

Hinsichtlich sanitärer Anlagen und Heizungsinstallation ist darauf zu achten, dass diese auf aktuellem Stand sind. Dies betrifft die verwendeten Materialien der Zu- und Abwasserleistungen ebenso wie Energiebedarf und Wirkungsgrad der Heizungsanlage.

Gewährleistung und Reklamation

Im Allgemeinen unterliegen Immobilien und Wohneigentum einer fünfjährigen Gewährleistungsfrist gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB).. Diese Garantie gehört zu den am häufigsten vergessenen Fristen und viele Bauherren oder Immobilienbesitzer erkennen Mängel und Schäden zu spät. Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät daher vor Ende der Gewährleistungsfrist grundsätzlich zu einer Schlussbegehung. Die Frist beginnt mit Bauabnahme. Zeigen sich während der Frist Mängel, so hat der zuständige Bauunternehmer für deren Beseitigung zu sorgen. Hierbei ist es wichtig, den Mangel rechtzeitig geltend zu machen und der zuständigen Firma eine hinreichende Bearbeitungsfrist zu setzen. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Verjährungsfrist sich mit Schadensmeldung nicht verlängert, sondern weiterläuft.

Mit Fachliteratur zum erfolgreichen Erkennen und Reklamieren von Bauschäden

Die Thematik Bauschäden und ihre Reklamation kennt etablierte und grundlegende Literatur, die Betroffene dabei unterstützt, Bauschäden zu erkennen und erfolgreich zu reklamieren.

In Fachbüchern erfahren Immobilienbesitzer, Vermieter und Hausverwaltung, wie Schäden rechtzeitig erkannt und ihre Beseitigung in die Wege geleitet werden. Die Fachliteratur klärt auf über Ansprüche im Falle von Baumängeln und informiert über sämtliche rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang. Auch komplexe Rechtsfragen werden anschaulich vermittelt, so dass Betroffene ihre Ansprüche im Hinblick auf Wohneigentum oder vermietete Immobilien durchsetzen können. Fotografien typischer Baumängel erleichtern deren Identifikation. Zahlreiche Briefvorlagen erleichtern die Kommunikation mit Baufirmen und Handwerkern.

Quelle: Haufe Verlag, Foto: Verband Privater Bauherren e. V.


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