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Kleinbetriebe

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Kleinbetriebe

Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, ist die Kündigung einer 19 Jahre lange beschäftigen Mitarbeiterin in einem Betrieb mit fünf Arbeitnehmern nicht treuwidrig, wenn

die Mitarbeiterin bei Zugang der Kündigung bereits längere Zeit erkrankt ist (hier: 2,5 Monate) und auf Nachfrage keine Angaben zu einem möglichen Zeitpunkt der Wiedergenesung machen kann. Für die Zulässigkeit der Kündigung muss weiter hinzukommen, dass eine befristete Ersatzeinstellung wegen der Lage auf dem Arbeitsmarkt nicht möglich ist und dass die Arbeitskraft dringend benötigt wird. Diese krankheitsbedingte Kündigung verlangt nur, dass ein „irgendwie einleuchtender“ Grund für die Kündigung vorliegt. Eine Prüfung nach den Grundsätzen der sozialen Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung findet nicht statt.

 

Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, Az.: 1 Sa 151/14.
jlp
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