Werden Räumlichkeiten zum Betrieb einer Bar vermietet und sieht der Mietvertrag keine besondere Farbauswahl für das Streichen der Wände vor, dann…
…steht es dem Mieter frei, die Wände rot zu streichen. Eine Verpflichtung des Mieters, bei Mietvertrag die Wände wieder weiß zu streichen, besteht nicht.
Urteil des OLG Koblenz, Az.: 3 U 1209/14.
Quelle: Malerblatt 09/2015Teilen: