Die Bitte des Schuldners auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung ist, wenn sie sich im Rahmen…
… der Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs verhält, als solche kein Indiz für eine Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Der Insolvenzverwalter kann daher solche Zahlungen nicht zurückfordern. Urteil des Bundesgerichtshofs, Az.: IX ZR 6/14.
Quelle: Malerblatt 03/2016Teilen: