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Regelungen zum Arbeitsschutz auf der Baustelle in der Coronakrise

Wirtschaftsministerium veröffentlicht Regelungen zum Arbeitsschutz
Corona-Krise: Richtlinie für Baustellen

Corona-Krise: Richtlinie für Baustellen
Foto: VRD /stock.adobe.com

Gemäß der Corona-Verordnung Baden-Württemberg ist der Betrieb von Baustellen weiterhin erlaubt. Allerdings müssten „auch auf Baustellen Vorsichtsmaßnahmen zum Arbeitsschutz und der Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus eingehalten werden“, betonte die Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut am 30. März 2020 in Stuttgart.

Georg Hiltner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Konstanz, versichert: „Unser Handwerk achtet bereits bestmöglich darauf, weder Kunden noch Mitarbeiter zu gefährden. Die gegenseitige Rücksichtnahme ist in dieser Zeit oberstes Gebot.“ Um die Betriebe dabei zu unterstützen, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg eine Richtlinie zur Eindämmung der Übertragung des Coronavirus auf Baustellen herausgegeben.

Die wichtigsten Punkte zum Arbeitsschutz auf der Baustelle

  • Der/Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator/-in sind in die Planung und Durchführung des Bauvorhabens verpflichtend einzubinden.
  • Die baubeteiligten Verantwortlichen und der/die für die Baustelle zuständige Sicherheitskoordinator/-in müssen die Gefährdungsbeurteilung aktualisieren und an die Corona-Situation anpassen.
  • Die Mitarbeitenden müssen für den Sonderfall einer Infektionsgefährdung durch das Coronavirus unterwiesen werden.
  • Wo immer möglich, ist zu Kolleginnen und Kollegen sowie zu anderen Menschen ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten.
  • Besonders zu achten ist auf die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln. Dafür sollten, wo immer möglich, ausreichend Handwaschgelegenheiten mit fließendem Wasser, Seife und Einmalhandtüchern bereitstehen; Oberflächen in Pausenräumen müssen täglich gereinigt werden.
  • Während Arbeitszeit und Pausen dürfen die Beschäftigten nur den nötigsten Kontakt zueinander haben.
  • Alle Beschäftigten, die die Baustelle betreten und wieder verlassen, müssen ihre Kontaktdaten hinterlegen.
  • Die Anzahl der Beschäftigten, die in einem Fahrzeug reisen, muss so gering wie möglich gehalten werden. Fahrgemeinschaften sind nach Gewerken zu trennen.

Diese Regeln gelten für Baustellen im öffentlichen Raum, auf Betriebsarealen und für private Bauten.

Die Handwerkskammer Konstanz begrüßt die Klarstellungen des Wirtschaftsministeriums und empfiehlt darüber hinaus, maximal in Zweierteams zu arbeiten, auf die Hygieneregeln zu achten und die Teams nicht zu durchmischen. Hier können Sie die Richtlinie online einsehen

Weitere Hinweise finden Sie in der Handlungshilfe der zuständigen Berufsgenossenschaft BG Bau

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