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Außenwände innen dämmen und von steuerlicher Förderung profitieren

Innendämmung
Dämmen und steuerliche Förderung einholen

Seit dem 1. Januar 2020 kann die nachträgliche Wärmedämmung von Außenwänden steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt beteiligt sich mit 20% der Kosten. So wird die Dämmung zu einer mehrfach attraktiven Maßnahme, die Klimaschutz, Wohngesundheit und Wirtschaftlichkeit verbindet.

Die CO2-Abgabe kommt: Eigenheimbesitzer mit einer Öl- oder Gasheizung müssen sich ab 2021 auf Verteuerungen einstellen. Zu diesem Zeitpunkt startet die gesetzlich festgelegte Abgabe, die sukzessiv weiter ansteigt. Doch gleichzeitig gibt es an anderer Stelle Anreize, Energie einzusparen. Ganz entscheidend ist dabei die Gebäudedämmung. Wer ab dem Jahresbeginn 2020 ein selbstgenutztes Wohneigentum, das älter als zehn Jahre ist, mit einer Wärmedämmung ausstattet, kann dabei mit bis zu 40.000 Euro Förderung rechnen. An erster Stelle steht hierbei die Wärmedämmung von Wänden, entweder durch eine Außen- oder auch eine Innendämmung.

Innendämmung mit  System – TecTem 

Eine Innendämmung ist ideal, um Gebäude zu dämmen, deren Fassade nicht verändert werden soll oder kann, z.B. Bauten mit denkmalgeschützten Fassaden, Häuser mit Holz- und Klinkerfassaden, einzelne Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, Versammlungsstätten sowie Kellerdecken und –wände. TecTem Insulation Board Indoor von Knauf Performance Materials ist hier die Lösung zur effizienten und wohngesunden Dämmung. Das System verbindet eine hohe Dämmleistung mit einer wohltuenden Regulierung des Raumklimas.

Mit dem TecTem Raumklimasystem lassen sich Gebäude zuverlässig energetisch verbessern und die Kosten für den Energiebedarf  signifikant senken. Seine bauphysikalischen Eigenschaften sorgen für den idealen Ausgleich der Raumfeuchtigkeit, indem Feuchtespitzen aufgenommen und später wieder an den Raum zurückgeben werden. So entsteht ein ausgewogenes, gesundes Klima und Schimmelbildung wird auf natürliche Weise verhindert.

Mit drei unterschiedlichen Produktserien stehen für verschiedene Sanierungsmaßnahmen optimale Dämmplatten zur Verfügung. Sie eignen sich für effiziente Innendämmung, die spezielle Innendämmung von Fachwerk oder für die Schimmelsanierung mit zusätzlichem Dämmeffekt. Auch wer auf ein gesundes Wohnklima mit optimalem Feuchtemanagement Wert legt, ist mit dem Raumklimasystem  gut beraten. Die faserfreien, kapillaraktiven und diffusionsoffenen Platten, die auf dem mineralischen Vulkanglas Perlit basieren, sind nicht brennbar und als Naturprodukte unter anderem mit dem Blauen Engel sowie den Zertifikaten eco und natureplus ausgezeichnet.

Steuerliche Förderung von 20%

Für diese Dämmmaßnahmen können Hausbesitzer jetzt staatliche Förderung auf Basis einer Steuererleichterung erhalten. Wichtig zu beachten ist in diesem Fall der Einbau durch ein Fachunternehmen. Als Maßgabe gilt die Rechnung eines Fachunternehmers über Einbaukosten und Material. Von diesen Kosten werden dem Empfänger über drei Jahre jeweils Teile der Aufwendungen von der Einkommenssteuerschuld abgezogen. Im ersten und zweiten Jahr jeweils 7%, im dritten Jahr 6%. So übernimmt der Staat also insgesamt 20% der Kosten. Hat der Hausbesitzer einen Energieberater hinzugezogen, kann auch dessen Rechnung steuerlich geltend gemacht werden – und das sogar mit 50%. Die Obergrenze für die gesamte Förderung liegt bei 40.000 Euro.

Sie interessieren sich für die steuerliche Förderung von Dämmmaßnahmen? Dann schauen Sie auf www.foerderdatenbank.de nach. Viele weitere Informationen über die TecTem-Raumklima-Systeme finden Sie auf www.tectem.de.

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