Startseite » Betrieb & Markt »

Elektronikgeräte

Betrieb & Markt
Elektronikgeräte

Fahrer von Baufahrzeugen müssen sich vor Durchführung der Bauarbeiten über das Vorhandensein und die Höhe von Spannungsoberleitungen erkundigen. Im vorliegenden Fall kam das Gericht zur Überzeugung, dass der Fahrer des Baufahrzeugs im Zuge von Bauarbeiten die Stromoberleitung beschädigt hatte und infolge der daraus resultierenden Spannungsschwankungen Elektronikgeräte zerstört wurden. Es fällt in den Verantwortungsbereich des Lkw-Fahrers, nirgendwo gegenzustoßen. Aber auch der Arbeitgeber haftet, wenn er nicht im Vorfeld seinen Angestellten auf die von den Versorgungsleitungen ausgehenden Gefahren aufmerksam macht. Dies sah das Gericht hier als gegeben an. Bauunternehmer und Arbeitnehmer haften damit gesamtschuldnerisch für die beschädigten Elektronikgeräte. Urteil des Landgerichts Karlsruhe, Az.: 9 S 67/09. jlp

Aktuelle Ausgabe
Titelbild Malerblatt 3
Ausgabe
3.2024
ABO
Malerblatt Wissenstipp

Malerblatt Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Malerblatt-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Malerblatt-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Malerblatt-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de