Fahrer von Baufahrzeugen müssen sich vor Durchführung der Bauarbeiten über das Vorhandensein und die Höhe von Spannungsoberleitungen erkundigen. Im vorliegenden Fall kam das Gericht zur Überzeugung, dass der Fahrer des Baufahrzeugs im Zuge von Bauarbeiten die Stromoberleitung beschädigt hatte und infolge der daraus resultierenden Spannungsschwankungen Elektronikgeräte zerstört wurden. Es fällt in den Verantwortungsbereich des Lkw-Fahrers, nirgendwo gegenzustoßen. Aber auch der Arbeitgeber haftet, wenn er nicht im Vorfeld seinen Angestellten auf die von den Versorgungsleitungen ausgehenden Gefahren aufmerksam macht. Dies sah das Gericht hier als gegeben an. Bauunternehmer und Arbeitnehmer haften damit gesamtschuldnerisch für die beschädigten Elektronikgeräte. Urteil des Landgerichts Karlsruhe, Az.: 9 S 67/09. jlp
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