Startseite » Betrieb & Markt »

Gefahren aktiv vorbeugen

Betrieb & Markt
Gefahren aktiv vorbeugen

Gefahren aktiv vorbeugen
BU Foto:
Die Unfallstatistiken zeigen: Wo Leitern nicht sachgemäß verwendet werden oder nicht den arbeitstechnischen Anforderungen standhalten, sind Verletzungen vorprogrammiert.

Foto: Zarges

Jeder Arbeitsunfall ist ein ernstzunehmendes Ereignis für alle Beteiligten: Für den Betrieb bedeutet der Ausfall eines Kollegen womöglich einen erheblichen Kapazitätsengpass, den die übrige Belegschaft auffangen muss. Andernfalls drohen finanzielle Einbußen durch verlorene Aufträge oder sogar durch Strafzahlungen. Dabei kann bereits die vorgeschriebene und vorschriftsmäßig durchgeführte Leiternprüfung Unfälle effektiv vermeiden. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung ist jedes Unternehmen sogar dazu verpflichtet, seine Steigsysteme wiederkehrend durch befähigte Personen prüfen zu lassen. Als befähigte Person gilt demnach jemand, der eine Schulung bei TÜV, Berufsgenossenschaft oder bei einem Leitern-Hersteller absolviert hat. Berufsgenossenschaften und Zertifizierungsstellen kontrollieren die Einhaltung der Vorschrift. Die Intervalle der Prüfung richten sich danach, wie häufig die jeweiligen Leitern, Tritte, Steigleitern, Fahrgerüste und Sonderkonstruktionen verwendet werden. Weitere Faktoren sind die Beanspruchung bei der Benutzung sowie die Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.

Per Checkliste zum Prüfergebnis

Die Leiternprüfung setzt bei der Sicht- und Funktionsprüfung jeder einzelnen Leiter an. Der Prüfer arbeitet dabei ein detailliertes Leiternkontrollblatt ab und stellt dadurch sicher, dass alle Sprossen fest und sämtliche Schrauben sowie Muttern gegen selbstständiges Lösen gesichert sind. Darüber hinaus überprüft er die Rutschfestigkeit der Fußenden und vergewissert sich, ob Bauteile fehlen oder ob es irgendwo scharfe Kanten oder gravierende Abnutzungserscheinungen gibt. Um der vorgeschriebenen Dokumentationspflicht nachzukommen, hält der Prüfer das Prüfergebnis jeder Leiter auf einem Kontrollblatt fest. Geprüfte Leitern erhalten je nach Ergebnis eine Prüfplakette – oder einen Gesperrt-Aufkleber, die sichtbar an der Leiter angebracht werden. Defekte Leitern müssen aus dem Verkehr gezogen werden, bis sie repariert und in ihren ordnungsgemäßen Zustand zurückversetzt worden sind. Mit der ordnungsgemäßen Durchführung von Leiternprüfungen können Unternehmen rechtzeitig Gefahrenquellen beheben und sind beim Thema Arbeitssicherheit somit auf der sicheren Seite.

„Wir verfügen über eine umfassende Expertise in puncto Sicherheit und Unfallprävention“, erklärt Höbke Thomssen, Produktmanagerin bei Zarges. „Daher ist es uns ein besonderes Anliegen, Unternehmen ausführlich zu dem Thema Arbeitssicherheit zu informieren und bestmöglich zu unterstützen. Zusätzlich bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, Leiternprüfungen durch unsere Spezialisten auch direkt vor Ort beim Kunden vorzunehmen.“

Weitere Informationen:
www.zarges.com


PraxisPlus

Sachkundigen-Seminar

Im Rahmen der Zarges-Akademie bietet das Unternehmen Sachkundigen-Schulungen für die Ausbildung
zur befähigten Person an. Das Sachkundigen-Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit anerkannt und mit zwei Weiterbildungspunkten bewertet. Es ist damit als Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemäß Paragraph 5, Absatz 3 ASiG geeignet.

www.zarges.de



Firmenverzeichnis
Hier finden Sie mehr über:
Produkt des Monats
Aktuelle Ausgabe
Titelbild Malerblatt 4
Ausgabe
4.2024
ABO

Malerblatt Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Malerblatt-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Malerblatt-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Malerblatt-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de