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DIN 18363: Aufmaß von flächenabschließenden Elementen

ALLES KLAR?
Aufmaß und Abrechnung von flächenabschließenden Elementen

Autor/Skizze: Eberhard Schilling

Mit der ATV DIN 18363 – Ausgabe September 2016 – wurde eine neue Vorschrift zum Außmaß bei den sogenannten flächenabschließenden Elementen geschaffen. Nach Abschnitt 5.3.1 (3. Spiegelstrich) werden bei der Abrechnung nach Flächenmaß flächenabschließende Gesimse, Friese, Lisenen, Eckverbände, Umrahmungen und Faschen und dergleichen ≤30 cm Einzelbreite, unabhängig davon, ob sie behandelt werden, übermessen. Nachdem nun der neue Kommentar zur DIN 18363 erschienen ist, gilt es hierzu einige ergänzende Bemerkungen zu machen.

Aufmaß Fachwerkfassaden

Der Kommentar behandelt die Abrechnung von Fachwerkfassaden nur im Zusammenhang mit der Abrechnung der Balken, jedoch nicht die Abrechnung des Gefaches selbst. Waren nach einhelliger Meinung seit der VOB 2006 bei der Beschichtung des Gefaches Eckbalken ≤ 30 cm nicht zu übermessen, da sie keine Unterbrechung darstellen, hat sich dies mit der VOB 2016 geändert. Zwar werden im Abschnitt 5.3.1 (3. Spiegelstrich) der DIN 18363 Balken nicht explizit erwähnt, jedoch durch den Zusatz „und dergleichen“ mit eingeschlossen. Damit kehren wir nun zur Regelung zurück,
die bis zur Ausgabe der VOB 2006 galt.

Dort war ausdrücklich geregelt, dass Rahmen, Riegel, Ständer etc. bis 30 cm Breite grundsätzlich übermessen werden, also auch die äußeren Balken. Das Übermessen von Fachwerkteilen ≤ 30 cm Einzelbreite innerhalb der Fachwerkfassade ergibt sich durch Abschnitt 5.3.1 (5. Spiegelstrich), sofern es sich um Unterbrechungen der Putzfläche handelt. Die Beschichtung der Balken wird nach Länge gemessen, wobei Kreuzungen durchgemessen werden.

Aufmaß Eckverbände

In vielen Gegenden Deutschlands findet man Eckverbände als Abschluss von Putzfassaden. Meist bestehen diese Eckverbände aus Naturstein, die nicht mit der Putzfassade beschichtet werden. Durften bis zur VOB 2016 Eckverbände unabhängig von ihrer Breite immer übermessen werden – was bei großen Eckverbänden von den Auftraggebern häufig nicht akzeptiert wurde –, hat nun die neue ATV DIN 18363 eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden.

Allerdings wurde dort nicht geregelt,
an welcher Stelle die Einzelbreite des Eckverbandes zu messen ist. Meines Erachtens gibt es nur eine praktikable Lösung, nämlich immer die schmalste Stelle des Eckverbandes, wie dies die beiden Abbildungen verdeutlichen
(im Gegensatz zum Kommentar zur DIN 18363, der auf S. 205, Abb. 5.3.1.16 die breiteste Stelle angibt). Würde man an der breitesten Stelle messen, und die wäre nur wenig breiter als 30 cm, dürfte man den kompletten Eckverband nicht übermessen. Aber mit welcher Breite darf dann die behandelte Putzfläche gemessen werden? Etwa auch nur bis zur größten Ausdehnung des Eckverbandes? Wohl kaum.

Praktikabel und in den meisten Fällen unstrittig bleibt daher nur ein Verfahren wie in Abb. 2. dargestellt. Maßstab ist die schmalste Stelle des Eckverbandes, und zwar sowohl als Kriterium für
das Übermessen als auch für die Abrechnungsbreite der bearbeiteten Putzfläche.

Aufmaß Extremfälle

Allenfalls in Extremfällen, wenn ein einzelnes Element eines ansonsten breiten Verbandes ≤ 30 cm beträgt, sollte von diesem Verfahren abgewichen werden. Für das Anpassen der Beschichtung (Beschneiden) an den Eckverband ist nach DIN 18363, Abschnitt 4.2.19, eine eigene Leistungsposition vorzusehen und als besondere Leistung zusätzlich im Längenmaß abzurechnen.

Die Abrechnung eines behandelten Eckverbandes soll nach Abschnitt 0.5.2 je Bauwerksseite nach Längenmaß erfolgen. Bei einer Abrechnung nach Flächenmaß ist mit dem kleinsten umschriebenen Rechteck zu rechnen.

Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass die ATV DIN 18350 „Putz- und Stuckarbeiten“ eine entsprechende Regelung wie in Abschnitt 5.3.1
(3. Spiegelstrich) der DIN 18363 nicht kennt. Demnach dürfen dort Eckbalken und Eckverbände grundsätzlich nicht übermessen werden.


schilling.jpg
schilling@farbegestaltung.de

PraxisPlus

Eberhard Schilling ist Leiter der Akademie für Betriebsmanagement an der Schule für Farbe und Gestaltung in Stuttgart. Sie bildet insbesondere Maler und Lackierer/innen zu kompetenten Führungs- und Fachkräften weiter. Der Erwerb des Meisterbriefes ist in die Weiterbildung integriert. Neben einem breiten Basiswissen werden spezielle betriebswirtschaftliche Kenntnisse erworben, um in Handwerksbetrieben, dem Handel oder der Industrie Führungsaufgaben zu übernehmen.

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